Die Kassen selbst kamen im Vergleich zu Leistungserbringern und Patienten bei den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit noch ziemlich glimpflich weg: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Verwaltungskosten jetzt aber ebenfalls an die Einnahmenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) koppeln und zudem die Werbeausgaben deckeln. Auch die Vorstandsgehälter geraten in den Fokus.
„Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden die Verwaltungskosten je Versichertem ebenfalls an die Einnahmeentwicklung der GKV angebunden und die Werbeausgaben je Mitglied auf 0,075 Prozent der monatlichen Bezugsgröße je Mitglied gemäß § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) halbiert“, heißt es in dem Entwurf.
Auch bei den Vorstandsgehältern gibt es neue Regelungen: „Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes einschließlich aller Nebenleistungen und Versorgungsregelungen hat in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Körperschaft zu stehen, die sich nach der Zahl der Versicherten bemisst. Darüber hinaus ist die Größe des Vorstandes zu berücksichtigen“, heißt es in dem Entwurf. Vergütungserhöhungen während der Dauer der Amtszeit der Vorstandsmitglieder sollen künftig außerdem unzulässig sein.
Zu Beginn einer neuen Amtszeit darf zwar eine neue, höhere Vergütung vereinbart werden, allerdings nur durch einen Zuschlag auf die Grundvergütung nach Maßgabe der Grundlohnrate des laufenden Kalenderjahres. Allerdings heißt es auch: „Die Aufsichtsbehörde kann zu Beginn einer neuen Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes eine niedrigere Vergütung anordnen.“
Außerdem sind finanzielle Zuwendungen künftig auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder anzurechnen oder an die Körperschaft abzuführen. Auch bei üppigen Rentenboni soll zukünftig auf die Bremse gedrückt werden: „Vereinbarungen der Körperschaft für die Zukunftssicherung der Vorstandsmitglieder sind nur auf der Grundlage von beitragsorientierten Zusagen zulässig.“