Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant ein großes Sparpaket. Im Zuge dessen will sie auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern abschaffen.
Warken hat ihren Plan zur Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern verteidigt. „Es geht mir hier nicht nur um Beitragsgerechtigkeit oder Mehreinnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die weder Kinder erziehen noch Angehörige pflegen, sei auch ein Beschäftigungshemmnis.
Die vorgeschlagene Änderung halte sie daher auch in der Sache für richtig. „Das ist gelebte Frauenpolitik und fördert Eigenständigkeit und Vorsorge – vor allem auch bei der Rente“, so Warken. Schon wenn jemand einen sogenannten Midi-Job über 603 Euro annehme, sei er selbst krankenversichert. Das werde beim derzeitigen Mindestlohn mit einer Arbeitszeit von 11 Stunden pro Woche erreicht.
Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf. Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.
Auch Gutverdiener will Warken stärker heranziehen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge fällig werden, solle 2027 einmalig um rund 300 Euro zusätzlich angehoben werden, heißt es in einem Referentenentwurf, der nun in die regierungsinterne Abstimmung ging.
Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen.
Das Ministerium konkretisiert damit Sparbeiträge, Zuzahlungen und Einschnitte, die auf Versicherte, Arbeitgeber und Gesundheitsbranche zukommen können. Der Fokus liege auf einem „ausgewogenes Gesamtpaket“, erklärte das Ressort. Es solle „keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren“ geben. Der Entwurf soll am 29. April ins Kabinett kommen.
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