GKV-Spargesetz

Kassenabschlag steigt auf 2,07 Euro

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Berlin -

Der Kassenabschlag soll um 30 Cent auf 2,07 Euro steigen. So sieht es der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vor. Was fehlt, ist die von der Finanzkommission empfohlene Auszahlung der Rücklagen für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) an den Gesundheitsfonds. Die Zyto-Ausschreibungen wurden ebenfalls nicht übernommen. Aber auch zum Fixum gibt es keine Regelung.

Im Bereich der Apotheken wird die Höhe des Abschlags nach § 130 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB V) von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht. Diese Maßnahme ist nicht befristet. Laut Entwurf ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr.

„Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung“, heißt es zur Begründung.

Anders als andere Regelungen tritt diese Maßnahme am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Fixum findet sich nichts im Entwurf, die Anhebung bleibt also in der Apothekenreform – und deren Verabschiedung ist derzeit ungewiss.

Gedeckelte Arzneimittelausgaben

Ab 1. Januar tritt außerdem der angekündigte dynamische Herstellerrabatt in Kraft. In § 130a wird eine neue Regelung eingeführt: Über die Apotheken erhalten die Kassen einen zusätzlichen Abschlag vom Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) in Abhängigkeit von der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Arzneimittelausgaben.

Die Höhe des Abschlags beträgt bis zum 30. Juni 2027 zunächst 3,5 Prozent. Ab dem 1. Juli 2027 ist die Höhe des Abschlags jeweils für die Dauer eines Jahres der Quotient aus dem Differenzbetrag aus den Ist-Ausgaben und den Soll-Ausgaben der Krankenkassen. Gemeint ist, dass die Ausgaben nicht stärker als die beitragspflichtigen Einnahmen wachsen dürfen, passiert dies doch, greift der Abschlag. Dies soll insbesondere hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel betreffen. Festbetragsarzneimittel, Biosimilars, OTC-Medikamente und andere Präparate sind ausgenommen.

Die Ist-Ausgaben sind der Differenzbetrag aus dem von den Krankenkassen geleisteten Umsatz aller zu ihren Lasten abgegebenen Arzneimittel, berechnet auf Grundlage der ApU, und der Summe aller von den Krankenkassen vereinnahmten gesetzlichen und vertraglichen Rabatte, Abschläge und Ausgleichszahlungen der Hersteller. Werden etwa neue gesetzliche Rabatte eingeführt, bestehende erhöht oder auf freiwilliger Basis in Selektivverträgen höhere Rabatte vereinbart, werden diese so berücksichtigt.

Die Soll-Ausgaben sind für das Kalenderjahr 2026 zunächst die ermittelten Ist-Ausgaben des Jahres 2025 und für die Kalenderjahre ab 2027 die Soll-Ausgaben des jeweils vorangegangenen Kalenderjahres, jeweils erhöht oder vermindert um die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der Krankenkassen entsprechend dem Rechnungsergebnis des Gesundheitsfonds für das betreffende Kalenderjahr gegenüber dem vorangegangenen Kalenderjahr.

Übersteigen die Ist-Ausgaben die Soll-Ausgaben nicht, entfällt der Abschlag.

Die Einführung des ergänzenden dynamischen Herstellerabschlags führt laut BMG zu geschätzten Einsparungen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2027, rund 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2028, rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2029 und rund 5,5 Milliarden Euro im Jahr 2030, wobei die Wechselwirkung mit anderen Maßnahmen im Arzneimittelbereich zu beachten seien.

Bei der Vereinbarung von Erstattungspreisen für neue Arzneimittel müssen künftig mengenbezogene Aspekte, etwa eine mengenbezogene Staffelung oder ein jährliches Gesamtvolumen, vereinbart werden. Dabei ist der Stellenwert des Medikaments in der Versorgung zu berücksichtigen. So kann eine Begrenzung des packungsbezogenen Erstattungsbetrags oder die Berücksichtigung mengenbezogener Aspekte geregelt werden. Kommt keine Einigung zustande, greift ein gesetzlicher Satz.

Abschlag für Impfstoffe

Für Impfstoffe mit Patentschutz wird zusätzlich zum Referenzabschlag ein Abschlag in Höhe von 7 Prozent auf den ApU eingeführt – auch dann, wenn der Listenpreis unter oder auf dem Referenzpreis liegt. Das BMG rechnet mit Einsparungen in Höhe von rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, rund 140 Millionen Euro im Jahr 2028, rund 150 Millionen Euro im Jahr 2029 und rund 170 Millionen Euro im Jahr 2030.

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