30 Cent mehr

Kassenabschlag: 12.000 Euro pro Apotheke

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Berlin -

Die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Anhebung des Kassenabschlags auf 2,07 Euro belastet jede Apotheke im Durchschnitt mit 12.000 Euro pro Jahr. Kommt die versprochene Fixumserhöhung nicht oder nicht rechtzeitig, könnte das vor allem das untere Drittel der Betriebe empfindlich treffen, das betriebswirtschaftlich ohnehin schon gefährdet ist.

Laut Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz steigt der Kassenabschlag von 1,77 auf 2,07 Euro – und zwar unbefristet. Laut Entwurf ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 200 Millionen Euro pro Jahr.

Tatsächlich sind es, ausgehend von knapp 798 Millionen Packungen im vergangenen Jahr, sogar 240 Millionen Euro pro Jahr.

Da der Zwangsrabatt aber ein Bruttobetrag ist, fällt die Belastung für die Apotheken etwas geringer aus. Der Abschlag von 2,07 Euro entspricht einem Nettobetrag von 1,74 Euro. Die Anhebung um 30 Cent kostet die Apotheken also 25 Cent je Packung. Damit summiert sich die Erhöhung auf 199,5 Millionen Euro. Bei 16.600 Apotheken ergibt sich eine durchschnittliche Mehrbelastung von 12.000 Euro je Betriebsstätte.

Das ist mehr als das für das erste Halbjahr 2025 von der Treuhand Hannover ermittelte durchschnittliche Betriebsergebnis jener Apotheken, die im untersten Drittel liegen. Auch für das zweite Drittel mit durchschnittlich 68.000 Euro im ersten Halbjahr wäre es eine deutliche Belastung. Hinzu kommt, dass alleine die höheren Gehälter wegen der jüngsten Tarifrunde und dem angehobenen Mindestlohn laut Treuhand im Durchschnitt mit knapp 10.000 Euro pro Apotheke zu Buche schlagen.

„Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung“, schreibt das BMG zur Begründung.

Anders als andere Regelungen tritt diese Maßnahme am Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Fixum findet sich nichts im Entwurf, die Anhebung bleibt also in der Apothekenreform – und deren Verabschiedung ist derzeit ungewiss.

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