Bürokratieabbau

BMG: Keine Genehmigung für HiMi bis 200 Euro

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Berlin -

„Der Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen bleibt nicht länger eine Worthülse“, so Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). In der vergangenen Woche fand im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Spitzengespräch zum Bürokratieabbau statt. Eine der besprochenen Maßnahmen ist die Genehmigungsfreiheit für die Versorgung mit niedrigpreisigen Hilfsmitteln bis zu 200 Euro.

Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Genehmigungsfreigrenze bei niedrigpreisigen Hilfsmitteln gibt es derzeit nicht. Bei den jeweiligen Krankenkassen sind die zugehörigen Hilfsmittelversorgungsverträge zu beachten. Somit kann es von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden sein, ob eine Genehmigung einzuholen ist. „Die fehlende Einheitlichkeit führt für alle Beteiligten zu Unvorhersehbarkeit und zusätzlichen Aufwänden“, heißt es dazu vom BMG, das Abhilfe schaffen und den bürokratischen Aufwand eindämmen will.

Keine Genehmigung bis 200 Euro

„Vorgesehen ist daher eine Verpflichtung der Selbstverwaltung, sich in einem Rahmenvertrag auf verschiedene Harmonisierungen und Vereinheitlichungen administrativer Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung zu einigen“, so das BMG in den Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Das Ziel: Die Vereinbarungen sollen bundesweit für alle Hilfsmittelverträge gelten. So ist beispielsweise vorgesehen, dass sich die Vertragspartner auch auf einheitliche Mindestgenehmigungsfreigrenzen einigen und für niedrigpreisige Hilfsmittel bis zu 200 Euro keine Genehmigung erforderlich ist.

„Das Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz wird wirksame Maßnahmen für den Abbau überflüssiger Bürokratie enthalten und der Umsetzung der Ergebnisse des Spitzengesprächs Bürokratieabbau dienen“, so das BMG.

Preis sieht noch mehr Bedarf

Für die Apothekerschaft nahmen Abda-Präsident Thomas Preis und Michael Jung, Bereichsleiter Recht, an dem Termin teil. Preis schilderte die Auswirkungen bürokratischer Vorgaben auf den Apothekenalltag: „Jeder Dokumentations- und Verwaltungsaufwand muss einen Mehrwert für die Patientensicherheit oder die Versorgungsqualität schaffen. Wo dieser Mehrwert fehlt, kann der Aufwand entfallen.“ Zudem verwies Preis auf die jüngst verabschiedete Apothekenreform: Diese zeige, dass Entlastungen möglich seien, wenn der Gesetzgeber handele – etwa durch erweiterte Austauschmöglichkeiten bei Lieferengpässen oder Verbesserungen beim Umgang mit Retaxationsrisiken.

Preis sieht jedoch weiteren Bedarf beim Bürokratieabbau in der Apotheke. Als Beispiele nannte er die Chargendokumentation bei Arzneimittelabgaben, die inzwischen entbehrlichen pandemiebedingten Sonderdokumentationen bei Impfungen sowie eine breitere Einführung von Bagatellgrenzen in Genehmigungs- und Retaxationsverfahren. „Für einen erfolgreichen Bürokratieabbau benötigen wir das Prinzip ‚einmal erfassen statt mehrfach dokumentieren‘ als Leitbild, Mut zur Entbürokratisierung in den Verträgen der Selbstverwaltung und politische Unterstützung bei der konsequenten Überprüfung bestehender Pflichten“, sagte Preis. Die Apothekerschaft sei bereit, ihren Beitrag zu leisten. Entscheidend sei jedoch, Prozesse grundsätzlich zu vereinfachen, statt sie lediglich zu digitalisieren.

Weitere Entlastungsmaßnahmen in Aussicht

Das Kabinett hat weitere Maßnahmen für den Bürokratieabbau in 2026 verschiedet. Die Vorhaben betreffen auch Hilfsmittel. Das vom Bundesgesundheitsministerium geplante Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz (HiB) soll den bürokratischen Aufwand in der Hilfsmittelversorgung und auch in anderen Leistungsbereichen reduzieren. „Durch die geplante Vereinfachung und Vereinheitlichung der administrativen Inhalte der Hilfsmittelverträge sollen Bürokratiekosten gesenkt werden“, heißt es.

Leistungserbringer sollen bei der Einziehung gesetzlicher Zuzahlungen entlastet und unnötige Belastungen im Zusammenhang mit der Präqualifizierung vermieden werden. Zudem soll eine bundesweite Schiedsstelle im Hilfsmittelbereich Konflikte effizienter lösen. Die Regelungen zu den Schiedsverfahren sollen im Sozialgesetzbuch (SGB) V gebündelt werden, um so die Spezialregelungen zu entlasten und anwendungsfreundlicher zu machen.

Die geplante Abschaffung von Vorverfahren und der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Klagen sollen Schiedsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren. Prüfverfahren sollen im Risikostrukturausgleich vereinfacht und digitale und hybride Sitzungen für Selbstverwaltungsorgane und -gremien rechtlich ermöglicht werden.

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