Musterschreiben zu BStabG

Keine Versprechungen: Borchardt schwört Fraktion ein

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Berlin -

Am 11. Juni soll sich das Parlament erstmals mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschäftigen. Die Kritik an dem Sparpaket ist groß. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, wendet sich vor der ersten Lesung schriftlich an ihre Fraktionskollegen und bittet um Zurückhaltung. Man dürfe nicht im Vorhinein Maßnahmen versprechen, die am Ende nicht gehalten werden könnten.

Das Reformpaket werde allen etwas abverlangen, das hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stets betont. Wenig verwunderlich ist daher, dass die Kritik an den Maßnahmen, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, groß ist.

„Das vor uns liegende parlamentarische Verfahren wird herausfordernd, aber wir haben das klare Ziel, diese wichtige Reform noch vor der Sommerpause zu verabschieden“, betont Borchardt in ihrem Schreiben. „Für die anstehenden Verhandlungen ist es wichtig – auch in Ihren Schreiben – nicht vorweg bereits „Rote Linien“ zu ziehen oder frühzeitig Maßnahmen zu versprechen, die wir am Ende nicht halten werden können“, appelliert sie an ihre Kollegen.

Musterantworten für Bürgeranfragen

Die Abgeordneten würden viele Schreiben von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den verschiedenen Leistungserbringern zu verschiedensten Themen erhalten. Um ihre Parteikollegen zu unterstützen, hat die gesundheitspolitische Sprecherin ein Musterschreiben aufgesetzt und Hinweise zu einzelnen Themen gegeben.

Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik

In puncto einnahmenorientierter Ausgabenpolitik sollen die Abgeordneten demnach darauf verweisen, dass eine verantwortungsvolle Finanzierung des Gesundheitswesens voraussetze, dass nicht mehr Mittel ausgegeben werden als tatsächlich zur Verfügung stehen. Daher ist im Entwurf vorgesehen, dass Vergütungssteigerungen bei den Leistungserbringern künftig an die reale Kostenentwicklung sowie an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekoppelt werden. Ziel sei dabei ausdrücklich nicht eine Kürzung bestehender Vergütungen, sondern vielmehr eine Begrenzung künftiger Steigerungen auf das Maß der gesamtwirtschaftlichen Lohndynamik, die sich einheitlich über alle Bereiche des Gesundheitswesens erstreckt.

Grundsicherungsempfänger und Familienversicherung

Scharf in die Kritik geraten ist der Bund insbesondere wegen der Kürzungen des Bundeszuschusses und der nach wie vor unzureichenden Zuzahlungen für die Grundsicherungsempfänger. Mit dem Gesetzentwurf sei nun ein Einstieg in eine bessere Finanzierung der Grundsicherungsempfänger vorgenommen worden, heißt es in dem Muster. Der vorgesehene Pauschalbetrag werde über die nächsten Jahre schrittweise erhöht, sodass ab dem Jahr 2031 jährlich zusätzlich 2 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2026 durch den Bund gezahlt werden. Gleichzeitig erfordere die finanzpolitische Lage einen Beitrag zur notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes.

Beim Thema Streichung der beitragsfreien Mitversicherung solle darauf hingewiesen werden, dass sie im Grundsatz erhalten bleibe – insbesondere bei Familien mit Kindern und in Situationen, in denen besondere Herausforderungen wie die Pflege von Angehörigen im Mittelpunkt stehen. Für alle anderen werde ein moderater Beitrag erhoben, auch wenn die mitversicherte Person ihren Wohnsitz im Ausland hat und die Mitversicherung aus einem Sozialversicherungsabkommen abgeleitet werde.

Streichung von Homöopathie und Anthroposophie

Zu den häufig thematisierten Themengebieten gehören auch die angedachten Streichungen von Homöopathie und anthroposophischer Medizin. Der Anteil an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei in diesen Fällen bereits heute äußerst gering. Wegen fehlender Evidenz würden die Leistungen gestrichen. Die Wahlfreiheit bleibe aber erhalten, bei Bedarf auch durch den möglichen Abschluss privater Zusatzversicherungen.

Kieferorthopädische Behandlung

Auch kieferorthopädische Behandlungen scheinen thematisiert und abgefragt zu werden. Hier heißt es in dem Textmuster, man werde, um Verwerfungen mit Blick auf die flächendeckende Versorgung zu vermeiden und die Kontinuität der Patientenversorgung sicherzustellen, diese Regelung im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig prüfen und gegebenenfalls weitergehende Anpassungen vornehmen.

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