Bundeszuschuss, Cannabis und Familienversicherung

Sparreform: Korrekturliste der SPD

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Berlin -

Wie die Unionsfraktion hat auch die SPD ein Musterschreiben für die Parlamentarier zu Bürgerfragen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) aufgesetzt. Im parlamentarischen Verfahren wollen sie noch Änderungen umsetzen. Unter anderem wolle man sich für weitere Verbesserungen für die Familie einsetzen und eine weitere Anhebung des Bundeszuschusses für Grundsicherungsempfangende erreichen. Auch beim Thema Cannabis will die Fraktion noch nachbessern.

Im parlamentarischen Verfahren gelte das Struck’sche Gesetz: „Kein Gesetz verlässt das Parlament unverändert, notwendige Änderungen werden wir konsequent einbringen“, heißt es in dem Musterschreiben für Bürgeranfragen der SPD. Zusätzlich zu der Briefvorlage hat die Partei einzelne Textbausteine zu spezifischen Fragen vorbereitet.

Verlässliche und wohnortnahe Versorgung mit Cannabis-Blüten

Mit dem BStabG soll auch der Anspruch auf medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten aus dem Leistungskatalog der Kassen gestrichen werden; der Anspruch auf Versorgung mit Extrakten in standardisierter Qualität und Fertigarzneimitteln sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon soll bestehen bleiben. Medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten wäre damit weiterhin als Privatrezept für Selbstzahler erhältlich, könnte jedoch nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschrieben werden. Die Finanzkommission hatte diese Maßnahme in ihrem Bericht damit begründet, dass die wissenschaftliche Evidenzlage zum Patientennutzen bei standardisierten Fertigarzneimitteln deutlich belastbarer sei als bei Cannabisblüten.

„Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es von zentraler Bedeutung, dass eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, gewährleistet bleibt. Auch wenn die Erstattung von Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität durch die GKV möglich bleiben soll, sehen wir den Regelungsvorschlag kritisch“, heißt es in dem Musterschreiben. Die Darreichungsform von medizinischem Cannabis solle demnach kein pauschales Ausschlusskriterium sein. Entscheidend seien die Indikation und der Mehrwert für Patientinnen und Patienten und nicht die Applikationsform.

„Wir werden diese Regelung daher zum Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag machen. In der letzten Wahlperiode haben wir mit dem Cannabisgesetz einen Paradigmenwechsel in der Sucht- & Drogenpolitik eingeleitet und damit nach dem Scheitern der Verbotspolitik ausdrücklich gesellschaftliche Realitäten anerkannt.“ Aufgrund einer veränderten Risikobewertung sei im Rahmen der Reform medizinisches Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und auf diese Weise der Patientenzugang nachhaltig vereinfacht worden. „In der Debatte um das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) werden wir uns daher umso mehr dafür einsetzten, dass ein niedrigschwelliger Patientenzugang zu medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten erhalten bleibt.“

Familie schützen

Familien müssten geschützt werden. „Deshalb steht die geplante Einschränkung der kostenfreien Ehegattenversicherung bei uns ganz oben auf der Prioritätenliste“, heißt es in dem Schreiben. Klar sei, dass die kostenfreie Familienversicherung für Kinder vollständig erhalten bleibe. Der Gesetzentwurf sehe zudem vor, dass für Familien mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderungen, mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze die beitragsfreie Ehegattenversicherung ebenfalls unverändert bestehen bleibe. „Für Ehepartnerinnen und Ehepartner außerhalb dieser Gruppen haben wir im Rahmen der Ressortabstimmung erreicht, dass die geplante Beitragserhöhung von 3,5 auf 2,5 Prozent reduziert wird. Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns für weitere Verbesserungen für die Familien einsetzen“, versprechen die Sozialdemokraten.

Grundsicherungsempfänger

Die gesundheitliche Absicherung von Menschen in der Grundsicherung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb dürfe sie nicht dauerhaft einseitig zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in der GKV gehen. Die Zuschüsse der Bundesregierung würden derzeit die Kosten aber nicht vollständig abdecken. Deshalb werde man mit dem Gestz nun zusätzliche Steuermittel eingesetzt, die schrittweise weiter ausgebaut werden sollen. Der Gesetzentwurf sieht einen stufigen Einstieg für eine stärkere Beteiligung des Bundes bis zu einem Volumen von 2 Milliarden Euro pro Jahr vor. „Wir schlagen eine weitere Anhebung der Beiträge von Grundsicherungsempfänger in Richtung des Mindestbeitrags freiwillig Versicherter vor. Ziel ist eine langfristig stabile Finanzierung, an der sich alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen – und damit eine solidarische, leistungsfähige Versorgung für alle.“

Keine Kürzung des Bundeszuschusses

Stark in die Kritik geraten ist der Bund vor allem wegen der Kürzung des Bundeszuschusses. Die geplante Kürzung um 2 Milliarden Euro jährlich sei keine sachlich begründete gesundheitspolitische Maßnahme, sondern Teil einer pauschalen Sparvorgabe an alle Ressorts und Ausdruck der schwierigen Haushaltslage.

„Wir lehnen Kürzungen im Gesundheitsbereich ab und setzen uns stattdessen in den Haushaltsberatungen für neue Vorschläge zu gerechten Steuern und zusätzlichen Einnahmen ein“, stellt die Fraktion in ihrem Schreiben klar. Die Versicherten und ihre Arbeitgeber, die in den letzten Jahren das Ausgabenwachstum in der gesetzlichen Krankenversicherung über steigende Zusatzbeiträge finanziert haben, sollen vor weiteren Belastungen bewahrt werden.

Faire Lösung für Tariflöhne

„Wir sind stolz darauf, den Pflegeberuf zu einem der attraktivsten Berufe in Deutschland gemacht und für anständige Bezahlung gesorgt zu haben.“ Die SPD habe sich immer für eine stärkere Tarifbindung eingesetzt und viele Fortschritte für die Beschäftigten in der Pflege erreicht. Angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung gelte es aber nun, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Beschäftigten in der Pflege und den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zu finden. „Zur Tarifrefinanzierung führen wir einen engen Dialog mit ver.di, um tragfähige Lösungen zu finden. Es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass Träger, die nach Tarif bezahlen einen Nachteil haben.“

Streichung der Homöopathie und Anthroposophie nachvollziehbar

„Die gesetzliche Krankenversicherung wird solidarisch finanziert. Gerade in einer angespannten Finanzlage müssen wir besonders sorgfältig darauf achten, dass Beitragsgelder für wirksame, notwendige und qualitätsgesicherte Versorgung eingesetzt werden“, hei´ßt es in dem Musterbrief. Deshalb sei die Streichung der Homöopathie nachvollziehbar.

Hautkrebsscreening

Der Anspruch auf ein Hautkrebsscreening solle nicht gestrichen werden, es ginge vielmehr um eine zielgenauere Weiterentwicklung des Screenings. Im Gesetzentwurf sei daher tatsächlich vorgesehen, dass die Leistung überprüft werde. Allerdings solle der bisherige Leistungsanspruch bis zu einer möglichen Neuregelung erhalten bleiben. „Die derzeitige, in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie geregelte Hautkrebsfrüherkennung soll auf der Grundlage des aktuellen Stands der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung eines möglichen risikobasierten Screenings für definierte Risikogruppen und einer möglichen Anpassung der Häufigkeit der Untersuchungen überprüft und bis zum 31. Dezember 2027 neu geregelt werden“, erklärutert die Fraktion in dem Musterschreiben.

Kieferorthopädische Behandlung

Im Falle der Neuregelungen zur Kieferorthopädie wolle die Fraktion sich im parlamentarischen Verfahren nun „sehr genau mit den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Sicherstellung der Versorgung und die Versorgungsqualität beschäftigen“. Eine neue Regelung dürfe nicht dazu führen, dass vorhandene Versorgungskapazitäten ohne Not wegfallen oder laufende Behandlungen gefährdet werden. Die betroffenen Verbände und Organisationen hätten aber die Gelegenheit, ihre Anliegen bei der geplanten Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vorzutragen.

Kurzzeittherapien in der ambulanten Psychotherapie

Auch mit Blick auf die im Jahr 2020 eingeführten Zuschläge für Kurzzeittherapien in der ambulanten Psychotherapie will die SPD im parlamentarischen Verfahren genauer hinschauen. Die Finanzkommission hatte empfohlen, die Zuschläge zu streichen, weil sie keinen messbaren Effekt auf die Versorgung psychisch Erkrankter hätten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung folge dieser Empfehlung. Im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich der Psychotherapie und der Entscheidung der Selbstverwaltung, die Honorare abzusenken, könnte aber unter Umständen eine übermäßige Belastung in diesem Versorgungsbereich entstehen. „Wir werden deshalb im Rahmen der parlamentarischen Beratungen sehr genau prüfen, ob es im Ergebnis zu ungewollten Einschränkungen bei der Versorgung kommen könnte.“

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