Zuckersteuer schon ausgegeben

Versicherungsfremde Leistungen: Bundeszuschuss soll sinken

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Berlin -

Dass der Bund sich nicht in der Pflicht sieht, für die versicherungsfremden Leistungen aufzukommen, wird am Änderungsantrag der Regierungsfraktion zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) erneut deutlich. Vorgesehen ist eine Absenkung des Bundeszuschusses, die über die geplanten Einnahmen durch die Erhebung der Zuckersteuer kompensiert werden soll. Der geplanten Absenkung liegen lediglich Annahmen zugrunde. 

Der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen soll abgesenkt werden. Im Kabinettsentwurf ist ein Zuschuss des Bundes ab 2027 von 12,5 Milliarden Euro pro Jahr vorgesehen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wollen über einen Änderungsantrag den Zuschuss für das Jahr 2027 auf 13,15 Milliarden Euro schmelzen lassen. Für 2028 ist eine weitere Absenkung geplant.

Dazu heißt es im Änderungsantrag: „Der Bund leistet zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen jährlich 14,5 Milliarden Euro in monatlich zum ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teilbeträgen an den Gesundheitsfonds. Abweichend von Satz 1 beträgt der Zuschuss des Bundes im Jahr 2027 13,15 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2028 jährlich 12,95 Milliarden Euro.“

Die Begründung: Infolge der Erhebung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke entstehe ein finanzieller Spielraum. Dieser werde genutzt, um die im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds zu verringern. Dem Vorhaben liegt die Annahme zugrunde, dass das Steueraufkommen bei zuckerhaltigen Getränken im Jahr 2027 bei 650 Millionen Euro liegt und infolge von Rezepturanpassungen ab 2028 auf 450 Millionen Euro sinkt.

Eigentlich sollte die Abgabe als Teil des BStabG die gesetzlichen Krankenkassen stabilisieren und einen Beitrag zur Prävention im Gesundheitssystem leisten, jetzt stabilisiert der Bund mit den zusätzlichen Einnahmen den eigenen Haushalt.

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