Mit dem neuen Monat gibt es verschiedene Neuerungen in den Apotheken. Dazu gehören unter anderem der Start der assistierten Telemedizin und die Erhöhung des Apothekenhonorars.
Das Apothekenhonorar steigt zum 1. Juli auf 9 Euro. Das Fixhonorar wird zum 1. Januar in einer zweiten Stufe auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten 9,50 Euro angehoben.
Ab Juli können Apotheken assistierte Telemedizin (aTM) anbieten. Apotheken sollen im Rahmen der aTM Patient:innen Unterstützung bei Videosprechstunden geben und/oder ein assistiertes Ersteinschätzungsverfahren durchführen.
Drei Maßnahmen können im Rahmen der aTM in Apotheken durchgeführt werden. Versicherte können wählen zwischen:
Apotheken erhalten für jedes der drei Angebote dasselbe Honorar. Dieses ist wie folgt vereinbart und umsatzsteuerfrei:
Wird eine aTM-Leistung für Privatversicherte durchgeführt, wird die Leistung von den Kund:innen selbst bezahlt und ihnen der taxierte Sonderbeleg zum Einreichen bei der Versicherung mitgegeben.
Mit dem Monatswechsel endet die Frist zum Kartentausch. Betroffen sind SMC-B-Karten und elektronische Heilberufsausweise der Generation 2.0 sowie HBA mit dem IDEMIA-Chipsatz.
„Ab dem 1. Juli 2026 ist die Geschäftsstelle aufgrund einer Strukturänderung in die Hauptgeschäftsführung sowie 14 Bereiche gegliedert“, teilt die Standesvertretung mit. Ziel sei eine effizientere Arbeitsweise. Seit Jahresbeginn steht Franziska Erdle als Hauptgeschäftsführerin an der Spitze der Abda-Geschäftsstelle.
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – voraussichtlich zeitnah nach dem 1. Juli. Apotheken erhalten mehr Kompetenzen sowie neue Aufgaben. Zudem werden das Impfangebot auf alle Totimpfstoffe ausgeweitet, mehr pharmazeutische Dienstleistungen definiert und die PTA-Vertretung im ländlichen Raum ermöglicht.
Ab dem 1. Juli müssen chronisch kranke Patientinnen und Patienten nicht mehr jedes Quartal in die Praxis kommen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Vergütung einer neuen Halbjahrespauschale für Patienten mit chronischen Erkrankungen und geringem Betreuungsbedarf geeinigt. Ziel ist es, unnötige Einbestellungen, die lediglich aus Abrechnungsgründen erfolgen, zu vermeiden. Die Neuregelung gilt jedoch lediglich für klar definierte Indikationen und nur für Patienten, die nur ein erkrankungsspezifisches Rx-Arzneimittel benötigen und zwischen 18 und 74 Jahre alt sind.
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