Ab 1. Juli geht es los: Die assistierte Telemedizin (aTM) soll ein Zukunftsthema in den Apotheken werden. Bei medizinischen Fragen kann per Videosprechstunde schnell ein Arzt zugeschaltet werden; die Leistung wird mit immerhin 30 Euro vergütet und lässt sich mit pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) kombinieren. So weit die Theorie. Denn auch wenn das Digitalgesetz (DigiG) bereits vor mehr als zwei Jahren verabschiedet wurde, wurde die Vorbereitungszeit offenbar überhaupt nicht genutzt. Bei Apotheker- und Ärzteverbänden gibt es bislang wenig Bewegung, wie eine Abfrage bei den Landesorganisationen zeigt.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe sehen das Thema ausschließlich bei den Praxen verortet. Auch die KV Niedersachsen sieht für sich keine Berührungspunkte zu der neuen Regelung. Die KV Baden-Württemberg legt den Fokus auf ihr Angebot Docdirekt: „Wir müssen unsere Mitglieder daher nicht auf die assistierte Telemedizin in Apotheken vorbereiten.“ Die KV Hessen erklärte, dass dort derzeit keine Rahmen- oder Kooperationsverträge geplant seien.
Die KV Sachsen verweist auf die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Doch dort gibt man unmissverständlich zu Protokoll, dass sich die Begeisterung in Grenzen hält: Man habe sich im Gesetzgebungsverfahren gegen aTM ausgesprochen. „Das haben wir auch in unserer Stellungnahme zum DigiG deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir werden beobachten, wie Apotheken und Krankenkassen über dieses Angebot informieren werden.“
Andere KVen – etwa Bayern, Brandenburg und Saarland – verweisen auf die Landesapothekerverbände (LAV). Doch auch dort herrscht Ratlosigkeit. Kooperationen oder Rahmenverträge mit Plattformanbietern lägen bisher nicht vor, heißt es etwa vom LAV Rheinland-Pfalz. „Wir gehen davon aus, dass Apotheken einfache technische Lösungen bereitstellen können. Wir verweisen unsere Mitglieder auf den Technikleitfaden.“
„Noch fehlen uns genaue technische Rahmenbedingungen, um hier konkretere Hilfen für unsere Mitglieder anbieten zu können“, so der LAV Baden-Württemberg. Man habe zurzeit keine Vereinbarungen oder Kooperationen mit speziellen Plattformanbietern. „Derzeit bereiten wir zunächst den Dialog mit den ärztlichen Organisationen in Baden-Württemberg vor.“
„Wir haben bisher keine Planungen“, teilt der LAV Sachsen-Anhalt mit. Und der LAV Niedersachsen verweist auf den Deutschen Apothekerverband (DAV): „Da es sich beim Thema aTM um ein bundesweites Thema handelt, möchten wir Sie bitten, Ihre Anfrage an unseren Dachverband zu richten.“
Dort spielt man den Ball zurück: „Zu den von Ihnen angesprochenen Kooperationen können wir derzeit keine belastbare Einschätzung abgeben“, so ein DAV-Sprecher. „Hinsichtlich der Anbindung der Ärzte dürfte es verbandsseitig bereits Gespräche geben. Bestätigen können wir dies aktuell jedoch nicht.“