Skonto vom Großhändler ist wieder im Gespräch. Ab September könnte es neue Regelungen für Apotheken geben. Doch die Konditionenverhandlungen mit den Lieferanten seien zäh, sagt Robert Fries, Geschäftsführer der Apothekenberatung Team Paracelsus.
Mit dem letzten Teil der Apothekenreform wird Skonto auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder erlaubt. Im August soll die Verordnung veröffentlicht werden. Noch ist unklar, in welchem Umfang Skonti gewährt werden und welche Zahlungsziele damit verbunden sind. Erlaubt werden demnach „ausschließlich handelsübliche Skonti, die als Gegenleistung für eine vor Fälligkeit geleistete Zahlung gewährt werden“. Weiter heißt es: „Nicht erfasst sind Preisnachlässe, die bei vertragsgemäßer Zahlung erfolgen (‚unechte Skonti‘); diese bleiben nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig.“ Dieser hatte im Februar 2024 entschieden, dass Skonto beim Einkauf rezeptpflichtiger Medikamente nur zulässig ist, wenn die gesetzliche Spanne nicht überschritten wird.
Klare Aussagen der Großhändler zu neuen Angeboten für Apotheken fehlten bisher, so Fries. „Es geht jedoch in eine Richtung: Es soll Zugeständnisse geben, aber nur bei vorfälliger Zahlung.“ Dies könne Dekadenzahlung oder halbmonatliche Zahlung bedeuten. Im Raum stünden beispielsweise 0,45 Prozent. Vor dem gerichtlichen Verbot lag das übliche Skonto, das Apotheken beim Großhandel für die vorfristige Bezahlung von rezeptpflichtigen Medikamenten erhalten konnten, mitunter bei bis zu 3 Prozent zusätzlich zur festen Marge. Fries: „Ein 3 plus 3 wird es nicht mehr geben.“
Eine neue Skontoregelung berge auch Gefahren für Apotheken, so Fries. „Das größte Problem ist, dass viele Apotheken nicht vorfällig zahlen können, weil die Liquidität nicht vorhanden ist. Dann gehen sie einen höheren Kontokorrentkredit ein und verbrennen das Geld damit komplett, da die Zinsen hier höher sind.“ Auch die Treuhand Hannover hatte bereits vor Skonto-Fallen gewarnt.
Hinzu kommt: Auch die Rechenzentren werden die Zinsen für die vorfällige Zahlung der Rezeptgelder perspektivisch wieder anheben.
Wichtig sei, dass das neue mögliche Skonto über den kompletten Rechnungsbetrag gewährt werde und nicht nur über Teilbeträge. Zudem warnt Fries vor neuen Gebühren, die parallel zum Skonto erhoben werden könnten. „Die Großhändler müssen sich neue Angebote für Apotheken überlegen.“ Denn trotz der hohen Gewinne, die die Großhändler nach dem Skonto-Verbot eingefahren hätten, hätten sie massiv Umsätze verloren.
Die Apotheken hätten ihre Einkäufe verschoben und mehr Medikamente im Direktgeschäft oder von Reimporteuren bezogen. „Jetzt könnte man den Apotheken doch anbieten, sie dafür zu belohnen, wenn sie zurückkommen und einen Betrag ausschütten, wenn eine bestimmte Packungsanzahl erreicht wird.“
Die Situation vieler Apotheken sei kritisch, sagt er. Immer mehr suchten nach Unterstützung bei den betrieblichen Abläufen. Die Zahl an Apotheken im Restrukturierungsprozess oder in der Insolvenz steige. „Man kann aber nicht alle retten.“ Ein Problem sei die Fehlinformation und die vernachlässigte Kontrolle der eigenen Zahlen.
Die Honorarerhöhung habe einigen Betrieben etwas Luft verschafft, sagt er. „Es ist schon Geld, auch wenn ich mir mehr gewünscht hätte.“ Eine Apotheke mit einem Halbjahresumsatz von 1,56 Millionen Euro und knapp 13.600 Rezepten habe nach dem Plus auf 9 Euro rund 8800 Euro mehr in der Tasche. „Das ist schon etwas, rettet aber das System nicht.“