Der letzte Teil der Apothekenreform befindet sich wohl auf der Zielgeraden: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft nunmehr abschließend den Maßgabenbeschluss des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung sowie weiterer Verordnungen. Auch mit Brüssel sei man in Kontakt.
Am letzten Sitzungstag vor der parlamentarischen Sommerpause am 10. Juli hatte der Bundesrat den Verordnungsentwurf aus dem BMG mit Änderungen angenommen. Doch mit dem Beschluss ist es nicht getan, denn damit die Verordnung in Kraft treten kann, müssen alle von der Länderkammer geforderten Änderungen umgesetzt und in den Verordnungstext aufgenommen werden. „Der Maßgabebeschluss des Bundesrats wird derzeit abschließend geprüft“, erklärt ein Sprecher des BMG auf Nachfrage.
Zudem muss auch Brüssel grünes Licht zum Entwurf geben. Der ursprüngliche Verordnungsentwurf war von der EU-Kommission abgeschmettert worden. Die darin geforderten schärferen Temperaturkontrollen beim Versand von Arzneimitteln, die auch die Transportdienstleister in die Pflicht nehmen sollten, seien unverhältnismäßig. Alle die Transportdienstleister betreffenden Regelungen strich das Ministerium daraufhin ersatzlos.
„Das BMG steht bezüglich des Notifizierungsverfahrens mit der Europäischen Kommission in Kontakt“, erklärt der Sprecher weiter.
Künftig sollen nach Verordnungsentwurf versendende Apotheke im Rahmen einer risikobasierten Transportplanung eine für das jeweilige Arzneimittel geeignete Transportverpackung auswählen. Für verschreibungspflichtige Arzneimittel soll zudem klargestellt werden, dass diese nur gegen eine schriftliche oder elektronische Empfangsbestätigung ausgeliefert werden dürfen. Eine besondere Pflicht zur Kühlung soll weiterhin für kühlpflichtige und kühlkettenpflichtige Arzneimittel vorgegeben werden. Außerdem soll im Sinne der Arzneimittelsicherheit eine Möglichkeit zur Ahndung von Verstößen ergänzt werden.
Mit der Verordnung soll zudem das Skontoverbot aufgehoben und handelsübliche Skonti auf Rx-Arzneimittel wieder erlaubt werden. Zudem soll die Apothekerschaft ab dem 1. Januar 2028 mit dem GKV-Spitzenverband selbst über ihr Honorar verhandeln dürfen. Dabei soll sowohl über den relativen Anteil als auch über das Fixum verhandelt werden.
Zudem sollen Apotheken mehr Flexibilität hinsichtlich der Öffnungszeiten bekommen, damit insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen ihre Geschäftszeiten besser an den Bedarf vor Ort anpassen können.