Der letzte Teil der Apothekenreform – die 2. Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen – steht allem Anschein nach kurz vor dem Abschluss: Neben Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) muss auch Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den Entwurf unterzeichnen.
Mit der Verordnung soll auch das Honorar neu geregelt werden. Aktuell liegt das Apothekenhonorar beim Wirtschaftsministerium (BMWE).
„Ich kann Ihnen für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mitteilen, dass Bundesministerin Reiche die Apothekenbetriebsordnung gezeichnet hat. Die Herbeiführung der Verkündung wird nun vorbereitet“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage. Hinsichtlich weiterer Details, auch zur Zeitplanung bezüglich der Mantelverordnung, in der nur Teile vom BMWE verantwortet werden, bleibe aber das Bundesgesundheitsministerium (BMG) federführend, so die Sprecherin weiter.
Auch der Gesundheitsminister hat die Verordnung bereits unterzeichnet, wie das BMG auf Anfrage bestätigt. „Die ‚Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen‘ wurde bereits von Gesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann unterzeichnet. Mit der nun ebenfalls von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche erfolgten Unterschrift ist alles soweit fertig. In den kommenden Tagen erfolgt die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und damit auch das offizielle Inkrafttreten“, erklärt ein Sprecher des BMG. In der Regel dauere das ein bis zwei Tage.
Mit der Verordnung soll unter anderem das Skontoverbot aufgehoben und handelsübliche Skonti auf Rx-Arzneimittel wieder erlaubt werden. Die geplante Verhandlungslösung soll laut Entwurf ab dem 1. Januar 2028 greifen. Dabei soll sowohl über den relativen Anteil als auch über das Fixum verhandelt werden.
Außerdem sollen Apotheken mehr Flexibilität hinsichtlich der Öffnungszeiten bekommen, damit insbesondere Apotheken in ländlichen Regionen ihre Geschäftszeiten besser an den Bedarf vor Ort anpassen können.