Notfallreform

Ärzte wollen Dispensierrecht, Kassen wollen Abgabeautomaten

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Berlin -

Die Ärztinnen und Ärzte wollen auch im Bereitschaftsdienst und bei Hausbesuchen Medikamente abgeben. Das wurde bei der Anhörung zur Notfallreform deutlich.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht es kritisch, dass das Abgaberecht nur für die Integrierten Notfallzentren (INZ) vorgesehen ist und nicht für den klassischen Bereitschafts- und Hausbesuchsdienst. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Ärztinnen und Ärzte, die zum Beispiel ihre Patientinnen und Patienten zu Hause behandeln, diese Möglichkeiten nicht erhalten sollen. Es ergibt keinen Sinn, dass Ärztinnen und Ärzte gerade kranken, häufig immobilen Patientinnen und Patienten mitten in der Nacht sagen müssen, dass sie weit entfernte Notdienstapotheken aufsuchen müssen, um ihr dringend benötigtes Medikament zu erhalten.“

Gerade bei akut erkrankten Menschen könne es im Sinne der Patientensicherheit entscheidend sein, dass sofort mit der Einnahme begonnen werde und dies nicht daran scheitere, dass keine Apotheke erreichbar sei, so Verbandschefin Professor Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth. Wenn sie als Hausärztin in der Nacht zu einer 90-jährigen Patientin mit einer Lungenentzündung fahre, sei es kaum zu vermitteln, warum sie keine begrenzte Menge an Medikamenten zur Überbrückung abgeben könne. „Die Schwachen würden noch schlechter gestellt als solche Patienten, die noch eine Notdienstpraxis erreichen können.“

„Ein begrenztes Dispensierrecht für solche Situationen würde Versorgungslücken vermeiden und die Patientensicherheit erhöhen, ohne dass das grundsätzliche Prinzip der Arzneimittelversorgung über die Apotheken infrage gestellt wird.“

„Sinnvoll und interessant“

Ähnlich argumentiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): „Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten sollte gleichermaßen auch in anderen Formen des vertragsärztlichen Notdienstes […] verbessert werden.“ Die vorgesehene Mitgabemöglichkeit durch Ärztinnen und Ärzte sollte daher nicht nur in einer Notdienstpraxis gegeben sein, sondern etwa auch beim aufsuchenden Dienst.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) stimmt ein: Die Regelung sei „sinnvoll und interessant“. Es könne für Patienten belastend sein, ans andere Ende der Stadt fahren zu müssen, um dort mit den verordneten Medikamenten versorgt zu werden. Gerade auf dem Land gehe es um größere Distanzen. Die Beschränkung auf Ärzte einer Notdienstpraxis greife zu kurz, da dies weder Ärztinnen und Ärzte im INZ außerhalb der Öffnungszeiten der Notdienstpraxis – in der die Notaufnahmen die ambulante Notfallversorgung sicherstellen – noch Ärztinnen und Ärzte im aufsuchenden Bereitschaftsdienst berücksichtige.

„Eine Ausweitung auf aufsuchende Versorgungsformen ist notwendig, um eine durchgängige und patientengerechte Versorgung – insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten – sicherzustellen.“ Hier sei die Möglichkeit fast noch wichtiger, weil die Patienten oft nicht mobil seien.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will wenigstens die Notaufnahmen einbeziehen.

Kassen wollen Abgabeautomat

Die Kassen bringen eine gänzlich weiter gefasste Forderung: „Eine Sicherstellung der Arzneimittelversorgung außerhalb der regulären Öffnungszeiten, insbesondere in schwächer versorgten Gebieten, könnte zusätzlich durch digitale Versorgungsansätze unterstützt werden, beispielsweise durch einen telepharmazeutisch unterstützten Abgabeautomaten.“

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