Das Honorar für Grippeimpfungen in der Apotheke wird angehoben. Ab September steigt das Impfhonorar um 3 Prozent auf 11 Euro. „Die Grippeschutzimpfungen in Apotheken sind für die kommende Saison 2026/2027 finanziell abgesichert“, informiert die Abda.
Angehoben wird die Vergütung der Apotheken für die Hauptleistung, sprich die Durchführung und Dokumentation der Impfung, auf 11 Euro. Die Anpassung stehe im Einklang mit der Entwicklung des Impfhonorars für die Grippeschutzimpfung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Zudem soll die Erhöhung dazu beitragen, die Kostensteigerungen des vergangenen Jahres in den Apotheken zu berücksichtigen.
Der diesjährige Wert basiere auf einer neuartigen Vergütungsregelung mit festgelegter Systematik und definierten Kriterien, die der DAV und der GKV-Spitzenverband im Oktober 2025 im „Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V“ vereinbart haben. „Das Impfen in Apotheken muss aber nicht nur pharmazeutisch kompetent durchgeführt werden, sondern auch finanziell abgesichert sein“, so der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann.
Bislang haben Apotheken für die Durchführung der Grippeschutzimpfung und Dokumentation, die über das Sonderkennzeichen 17716926 abgerechnet wurde, 10,68 Euro erhalten. Für das Verbrauchsmaterial und das Risiko der Absetzbarkeit können über das SOK 17716955 als Nebenleistung 99 Cent in Rechnung gestellt werden. Für den Impfstoff als Fertigspritze mit oder ohne Kanüle erhalten Apotheken den Apothekeneinkaufspreis zuzüglich Umsatzsteuer. Hinzu kommt 1 Euro als gesetzliche Beschaffungskosten.
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