Soll es weiterhin eine Masern-Impfpflicht geben? Wenn es nach Dr. Ronald Weikl, Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, geht, sollte künftig nicht mehr gegen Masern geimpft werden. Seine Petition fand im vergangenen Jahr mehr als 38.000 Unterzeichner – genug, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestags am kommenden Montag öffentlich mit der Petition beschäftigen muss.
Das Hauptargument gegen die Impfpflicht sei laut Petitionstext das „ungünstige Nutzen-Risiko-Verhältnis“: „Nach aktuellen epidemiologischen Zahlen ist in Deutschland das Risiko eines schwerwiegenden Masern-Impfschadens um ein Vielfaches höher als das Risiko, eine schwere Komplikation einer natürlichen Maserninfektion zu erleiden. Das Risiko, in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung zu versterben, ist bei uns ebenfalls mehrfach höher als das Risiko, an Masern zu versterben“, heißt es in der Petition.
Zudem sei die Sterblichkeit an Masern in Deutschland bereits vor der Masernimpfung auf ein „sehr niedriges Niveau nahe Null“ gefallen und auch Komplikationen von Masern seien vor Einführung der Impfung „kein Problem mehr“ gewesen. Die sehr seltenen Fälle komplizierter Verläufe hätten meist vorgeschädigte oder extrem belastete Kinder betroffen.
Weikl behauptet, die „angeblich“ nur durch die Impfung zu erreichende Herdenimmunität und der behauptete Schutz vulnerabler Gruppen seien wissenschaftlich nicht belegt. „Auch was die als angebliche Spätfolge der Masern dramatisierend ins Feld geführte, extrem selten auftretende ‚subakute sklerosierende Panenzephalitis‘ (SSPE) betrifft, ist bis heute ungeklärt, ob eine vorausgegangene Masernerkrankung überhaupt als Ursache einer SSPE verantwortlich gemacht werden kann.“
Zudem sieht Weikl durch die Impfpflicht „wichtige Grundrechte“ verletzt. „Das seit März 2020 gültige sogenannte Masernschutzgesetz widerspricht den Grundsätzen verantwortungsvollen medizinischen Handelns und beschneidet die Rechte der Kinder und ihrer Eltern“, so das Fazit Weikls. Es sind Tausende Kinder betroffen.
Die öffentliche Sitzung ist laut Bundestag am kommenden Montag ab 13 Uhr angesetzt. In der Sitzung werde auch der Initiator die Möglichkeit erhalten, sein Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung werden demnach auch Mitglieder der Bundesregierung teilnehmen, die von den Abgeordneten zu den Themen befragt werden können. Ein abschließendes Votum werde der Ausschuss aber erst in einer seiner späteren Sitzungen fällen.
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