Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GStabG) sollen zum Jahreswechsel auch die Zuzahlungen steigen. Die Abda hat nach Inkrafttreten ihren Handzettel entsprechend angepasst. Nach einer Extraschleife wegen mehrerer Korrekturen steht das überarbeitete Dokument nun zum Selbstausdrucken auf der Website der Apothekenkampagne zur Verfügung.
Mit den zur Verfügung gestellten Informationen will die Abda den Apothekenteams wegen des erwarteten erhöhten Beratungs- und Kommunikationsbedarfs eine Hilfe an die Hand geben. Der Handzettel stehe zum Download und Selbstausdruck zur Verfügung.
Ab 2027 steigen die Zuzahlungen der Versicherten für ärztlich verordnete Arzneimittel. „Das soll helfen, die Krankenkassenbeiträge zu stabilisieren und eine gute Versorgung zu sichern“, heißt es zur Erklärung auf dem Handzettel.
Die Apotheken seien verpflichtet, die Zuzahlungen zu berechnen. „Das Geld kommt zu 100 Prozent den Krankenkassen zugute und hilft, unser Gesundheitssystem finanziell zu stärken.“
„Die Höhe der Zuzahlung ist gesetzlich für alle Apotheken gleich geregelt und beträgt ab Januar 2027 10 Prozent der Arzneimittelkosten, aber nie mehr als 15 Euro“, heißt es auf dem neuen Handzettel. In der alten Version hatte fälschlicherweise „höchstens“ 10 Prozent gestanden. Etliche Arzneimittel seien aber komplett von der Zuzahlung befreit. Aktuell gilt eine Zuzahlung von mindestens 5 Euro bis maximal 10 Euro.
Weiterhin gilt, dass sich Versicherte mit hohen Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel oder weitere Gesundheitskosten von der Zuzahlung befreien lassen können. Die Befreiungsgrenze bleibe auch 2027 unverändert bei 2 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens und bei chronisch kranken Menschen bei 1 Prozent.
„Wir helfen Ihnen gern dabei, ein zuzahlungsfreies Arzneimittel für Ihr verordnetes Arzneimittel soweit möglich zu finden und Ihre persönliche Belastungsgrenze für einen Befreiungsantrag bei der Krankenkasse zu berechnen“, heißt es auf dem Handzettel. Im Vergleich zur älteren Version wurde hier „soweit möglich“ ergänzt.
Auf dem Dokument finden sich zudem zwei QR-Codes für die Patient:innen. Neben dem Code, der zu einem Zuzahlungsbefreiungsrechner weiterleitet, ist nun zusätzlich ein Code aufgedruckt, der Kunden auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) leitet, auf der sie weitere Informationen zum Thema Zuzahlung für Arzneimittel finden können.
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