Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sorgt ab 2027 für höhere Zuzahlungen – schon jetzt wirbt unter anderem DocMorris damit, eben diese zu erlassen. Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führe nun zu Streit zwischen Vor-Ort-Apotheken und ausländischen Versandapotheken, schreibt heute die „Welt“ – ein Streit, „der mittlerweile auch die Bundespolitik erreicht“, heißt es weiter. Laut Grünen-Expertin Paula Piechotta könnte der Streit beigelegt werden, indem auch Vor-Ort-Apotheken Rabatte geben dürften.
„Ausländische Versandapotheken provozieren Schwächung der Apotheken vor Ort“, so der Titel des „Welt“-Artikels, angelehnt an den Inhalt des Briefes, den Abda-Präsident Thomas Preis an die inzwischen scheidende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) schickte.
Dafür gebe es beispielsweise Unterstützung von Stephan Pilsinger (CSU), stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, der sich dafür einsetzen will, dass dieser Zuzahlungsverzicht verboten wird. Auch Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordere gesetzliche Nachbesserungen, so der Beitrag. „Es geht dabei nicht um Abschottung gegenüber dem Versandhandel, sondern um einen Wettbewerb, der nicht auf Kosten der flächendeckenden Arzneimittelversorgung geführt wird“, wird Borchardt zitiert. Der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Ateş Gürpinar, sei für ein generelles Rx-Versandverbot. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) erwäge gegebenenfalls entsprechende Schritte.
Doch der Artikel widmet sich noch weiteren Sichtweisen auf das Thema: Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta hält die Möglichkeit des Zuzahlungserlasses für sinnvoll – immerhin litten Menschen mit geringen finanziellen Mitteln unter der Erhöhung im Rahmen des BStabG. Daher sei die aktuelle Versender-Strategie eine „gute Option“. „Das ist Wettbewerb im Interesse der Versicherten und sollte auch für Vor-Ort-Apotheken erlaubt werden“, zitiert die „Welt“ Piechotta.
Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei die „verpflichtende Einheitlichkeit der Apothekenabgabepreise bei der Abgabe verordneter Arzneimittel“ sozial- und gesundheitspolitisch geboten. Das BMG weist laut „Welt“ darauf hin, dass für Verstöße gegen die Arzneimittelpreisbindung und das Verbot von Zuwendungen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro je Verstoß vorgesehen sind. „Aufgrund der diversen Rabatte, die durch (ausländische) Versandapotheken angeboten werden, ist es erforderlich, dass die Paritätische Stelle aktiv wird und die genannten Sanktionen ausspricht.“
DocMorris ist sich keiner Schuld bewusst, zeigt das Statement gegenüber dem Springer-Portal. „Der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof haben mehrfach entschieden, dass EU-ansässige Versandapotheken Rabatte geben dürfen.“ Indem man die Zuzahlungen erlasse, schädige man das System nicht und helfe auch noch den Patient:innen. Der GKV-Spitzenverband teile diese Auffassung teilweise – fraglich sei allerdings, ob die Zuzahlung durch Barrabatte kompensiert werden dürfe. „Diese Rechtsfrage sollte durch die Wettbewerbsgerichte und letztlich den Europäischen Gerichtshof geklärt werden.“
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