Die gesetzliche Zuzahlung bei Arzneimitteln wird über Apotheken eingezogen. Dieser Prozess sei nicht mehr zeitgemäß, sagt Apotheker Michael Hahn. Der Inhaber der Apotheke am Landtor in Weilburg schlägt in einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG), den GKV-Spitzenverband und die Abda eine Neuregelung vor. Denn unter anderem wegen der Werbeangebote ausländischer Versender mit Zuzahlungs-Boni müsse eine Neuregelung her.
Die Diskussion um den Einzug der gesetzlichen Zuzahlung bei Arzneimitteln über die abgebende Apotheke sei längst überfällig, sagt Hahn. Während die Betriebe vor Ort seit Jahrzehnten das Geld für die Kassen beschaffen, versuchen insbesondere ausländische Versender, finanzielle Vorteile als Marketing- und Kundenbindungsinstrument daraus zu ziehen. „Dadurch entsteht aus meiner Sicht ein Wettbewerbsungleichgewicht zulasten der wohnortnahen Arzneimittelversorgung.“
Der gesamte Prozess müsse grundsätzlich neu gedacht werden, schlägt er in dem Schreiben vor. „Denkbar wäre beispielsweise ein zentrales Zuzahlungskonto bei der jeweiligen Krankenkasse.“ Bei der Abrechnung eines Arzneimittels könnte der entstandene Zuzahlungsbetrag elektronisch dem Versichertenkonto zugeordnet werden. Die Krankenkasse könne die im Laufe eines Monats entstandenen Zuzahlungen sammeln und anschließend gebündelt abrechnen – beispielsweise per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder über das digitale Kundenkonto, wie in der Gematik-App. „Eine Verknüpfung der elektronischen Gesundheitskarte mit dem Bankkonto wäre hierfür ausdrücklich nicht erforderlich.“
Der Apotheker sieht darin Vorteile wie die unmittelbare Verbindung mit der gesetzlichen Belastungsgrenze: „Sämtliche anrechenbaren Zuzahlungen könnten fortlaufend auf dem Zuzahlungskonto berücksichtigt werden. Sobald die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist, könnte der Versicherte automatisiert als zuzahlungsbefreit geführt werden.“ Das heutige Sammeln, Aufbewahren und Einreichen zahlreicher Belege könne dadurch erheblich reduziert werden.
Auch der Datenschutz sollte dabei von Anfang an Bestandteil des Konzepts sein, so Hahn. „Er spricht aus meiner Sicht jedoch nicht grundsätzlich gegen ein solches Verfahren.“ Krankenkassen verarbeiteten bereits heute die für Versicherungsverhältnis, Zuzahlungsstatus und Belastungsgrenze erforderlichen Sozialdaten. „Für ein digitales Zuzahlungskonto müsste nach dem Prinzip der Datenminimierung lediglich das verarbeitet werden, was für diesen konkreten Zweck notwendig ist – beispielsweise Versicherungszuordnung, Datum und Höhe des anrechenbaren Zuzahlungsbetrages.“
Mit einem Zuzahlungskonto bei der Kasse würden Apotheken und andere Leistungserbringer vom Inkasso entlastet, so Hahn. Für die Versicherten gebe es eine transparente Übersicht. Sie profitierten von weniger Einzelzahlungen und der automatischen Umstellung auf Zuzahlungsbefreiung nach Erreichen dieser Grenze. Die Kassen hätten weniger Bürokratie, genau wie Patientinnen und Patienten.
„Die Zuzahlung sollte nach meinem Verständnis ihrer eigentlichen gesetzlichen Funktion dienen und nicht zu einem Marketinginstrument im Wettbewerb um Rezepte werden“, sagt Hahn mit Blick auf die Kampagnen von ausländischen Versandapotheken, die die Zuzahlung erlassen.