Vorrang für Fertigarzneimittel

Grüne stellen Anfrage zu Cannabis

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Berlin -

Dass Fertigarzneimittel Vorrang vor Rezepturen haben, ist eine der Prämissen im Arzneimittelrecht. Im Bereich von Cannabis wurde jedoch mit dem Beitragssatzstabilisierunggesetz (BStabG) – parallel zur Streichung der Blüten aus der Erstattung – ein sechsmonatiger Therapieversuch verpflichtend vorgesehen. Die Grünen wittern Einflussnahme und wollen von der Bundesregierung genau wissen, wie es dazu kam.

Mit einem Änderungsantrag hatte die Koalition auf den letzten Metern den Vorrang für Fertigarzneimittel eingebracht. Seitdem wird darüber gestritten, wie damit umzugehen ist – ob also beispielsweise die jeweilige Indikation beachtet werden muss.

Im Grunde geht es vor allem um das Präparat Exilby, das in der kommenden Woche auf den Markt kommt. Nachdem etwa der Hanfverband bereits auf Parteispenden aus dem Umfeld des Herstellers hingewiesen hat, berichtet jetzt auch der Spiegel über angebliche politische Einflussnahme – im Zulassungsverfahren und bei der Sonderregelung.

Im Beitrag kommt auch die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta zu Wort, die parallel im Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht hat.

Auf wessen Initiative die neue Regelung zurückgehe, will die Fraktion wissen.

Welche Vermerke, Stellungnahmen, E-Mails, Besprechungsunterlagen oder sonstigen Dokumente es dazu gab. Mit welchen Einsparungen die Bundesregierung rechnet oder welche Evidenz für den sechsmonatigen Therapieversuch spricht beziehungsweise welche Sachverständigen dazu gehört wurden.

Welche zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel überhaupt in Frage kommen und welche Regelungen für Indikationen vorgesehen sind, bei denen die zur Verordnung vorhandenen Fertigarzneimittel medizinisch nicht zugelassen, nicht geeignet, nicht verträglich oder nicht verfügbar sind.

Und weiter: „Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Versorgung mit Medizinalcannabis durch veränderte Therapiemöglichkeiten, Verzögerungen in der Versorgung mit einer geeigneteren Therapie und zusätzliche Bürokratie durch die sechsmonatige Zugangssperre für Rezepturen für Patientinnen und Patienten und wie plant sie, diese gegebenenfalls abzumildern?“

Auch nach dem Eingriff in die ärztliche Therapiefreiheit wird gefragt, nach möglichen Versorgungsengpässen sowie nach Mehrkosten und nach Vorabinformationen bezüglich des Preises für das neue Medikament Exilby. In diesem Zusammenhang wird auch nach Terminen mit Vertretern des Herstellers Vertanical gefragt – auch im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.

Dazu: „Wurde während des Gesetzgebungsverfahrens geprüft, ob aufgrund der besonderen Marktstellung einzelner Hersteller und der wirtschaftlichen Relevanz der Neuregelung des § 31 Absatz 6 SGB V für diese besondere Transparenz- oder Compliance-Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung erforderlich sind, um tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden? Falls ja, mit welchem Ergebnis?“

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