Unklarheit durch Spargesetz

Schmerzmediziner beklagen Cannabis-Chaos

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Berlin -

Schmerzmediziner sind sich einig, dass das seit Inkrafttreten des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) entstandene Regelungschaos bei der Verordnung von medizinischem Cannabis für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte sowie für Apotheken untragbar ist. Die maßgeblichen Berufsverbände fordern den Gesetzgeber und die Selbstverwaltung auf, „sich an einen Tisch zu setzen und den angerichteten Schaden zu beseitigen“.

Angesichts der sich widersprechenden Einschätzungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband über die Auslegung der Gesetzesänderungen zur Verordnung von medizinischem Cannabis sehen der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD), die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS), die Deutsche Schmerzgesellschaft und die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie (IGOST) erheblichen Handlungsbedarf.

Die Verbände mahnen zur Eile: „Rund 60.000 bis 80.000 Patientinnen und Patienten, die Ärzteschaft und die Apotheken stehen im rechtlichen Niemandsland. Patienten wissen nicht, ob, in welcher Form und zu welchen Kosten ihre Behandlung fortgesetzt werden kann. Klarheit muss her und zwar schnell!“

Hintergrund ist die Diskussion um die gesetzliche Vorgabe, bei neuen Patientinnen und Patienten zunächst sechsmonatige Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel zu unternehmen. Zunächst hatten KBV und Kassen erklärt, dass dies nur bei entsprechender Indikation gelte. In dieser Woche hatte die KBV ihre Meinung geändert: Demnach soll bei jeder erstmaligen Cannabistherapie zunächst ein Fertigarzneimittel eingesetzt werden – auch dann, wenn dieses für die zu behandelnde Erkrankung gar nicht zugelassen ist.

Damit würden Ärztinnen und Ärzte faktisch zu einer Off-Label-Verordnung gedrängt, kritisieren die Verbände. So sei beispielsweise unklar, welches zugelassene cannabinoidhaltige Arzneimittel oder Cannabis-Extrakt in welcher THC-Dosierung für welche Indikationen zu Lasten der GKV verordnet werden könne, zumal aktuell für die chronische Schmerzkrankheit kein zugelassenes cannabinoidhaltiges Arzneimittel existiere, so die Schmerzmediziner.

Dies führe zu erheblichen haftungsrechtlichen, sozialrechtlichen und wirtschaftlichen Risiken. Insbesondere bleibe offen, ob die Krankenkassen solche Verordnungen zuverlässig übernehmen und ob den verordnenden Praxen später Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder Arzneimittelregresse drohen.

„Da die Gesetzesänderungen in der Cannabis-Versorgung nicht ausreichend klar formuliert wurden und zu viel Interpretationsspielraum lassen, haben sich die KBV und die Krankenkassen zunächst nach Inkrafttreten des Gesetzes auf eine einheitliche Auslegung verständigt, nach wenigen Tagen jedoch diese Einschätzung widerrufen. Einzelne Krankenkassen agieren aktuell in einem wilden Durcheinander, wenn es um die weitere Behandlung von Patienten mit medizinischem Cannabis geht. Es scheint, als nehmen sich einzelne Krankenkassen das Recht heraus, das durch das Gesetz entstandene Regelungsvakuum nach eigenem Gutdünken zu nutzen, um eine weitere Kostenübernahme von ärztlich verordneten Behandlungen zu verweigern“, kritisieren die Schmerzexperten und fordern eine Lösung.

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