Vorrang für Fertigarzneimittel

Grüne stellen Anfrage zu Cannabis 28.08.2026 12:49 Uhr

Berlin - 

Dass Fertigarzneimittel Vorrang vor Rezepturen haben, ist eine der Prämissen im Arzneimittelrecht. Im Bereich von Cannabis wurde jedoch mit dem Beitragssatzstabilisierunggesetz (BStabG) – parallel zur Streichung der Blüten aus der Erstattung – ein sechsmonatiger Therapieversuch verpflichtend vorgesehen. Die Grünen wittern Einflussnahme und wollen von der Bundesregierung genau wissen, wie es dazu kam.