Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) sollen im kommenden Jahr auch die Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten erhöht werden. Ausländische Versender werben bereits mit Erlass der Eigenbeteiligung, obwohl diese Praxis in Deutschland eigentlich untersagt ist. In einem offenen Brief an Abda-Präsident Thomas Preis appelliert Markus Hobler, Inhaber der Stadt-Apotheke Leinfelden-Echterdingen, sich „mit den in Ihrer Macht stehenden Mitteln“ dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Zuzahlung künftig nicht mehr über die Apotheken, sondern von den Kassen direkt eingezogen wird.
Zunächst dankt Hobler dem Abda-Präsidenten und seinem Team für ihren Beitrag zur Durchsetzung der Fixumserhöhung. Allerdings befinde man sich aktuell in der Situation, dass die Versender sich, bestärkt durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im vergangenen Jahr, mit Blick auf die kommenden Zuzahlungserhöhungen als die „Retter“ der Patienten stilisierten, indem sie diese erließen oder sogar als Rezeptboni ausschütten würden.
„Wir Vor-Ort-Apotheken sehen uns gerade einem Wettbewerb ausgesetzt, der weder auf lange Sicht durch eine Erweiterung der pDL noch durch eine weitere Erhöhung der Packungspauschale zu gewinnen ist“, betont Hobler.
Ein Inkasso, wie es die Apotheken unentgeltlich aber mit persönlicher Haftung für die GKV durchführen, sei nicht mehr tragbar. „Kein Unternehmen in Deutschland führt Inkassodienstleistungen für ein anderes Unternehmen unentgeltlich durch und haftet auch noch für diese!“
„Was spricht dagegen, dass die Krankenkassen die von ihnen eingeforderten Zuzahlungen selbst den Versicherten in Rechnung stellen“, fragt er. Die Ärzteschaft habe es mit der Praxisgebühr zwar vorgemacht, nach kurzer Zeit aber ihre Zustimmung zurückgenommen und die Praxisgebühr wieder eingestellt.
„Wenn die Krankenkassen die Zuzahlungen selbst bei ihren Versicherten einholen würden, wäre ein großer (und entscheidender) Wettbewerbsvorteil der Versandapotheken vom Tisch und wir könnten uns tatsächlich den vielen Möglichkeiten zuwenden, die die neuen pDL uns bieten“, argumentiert der Apotheker.
Vom gesamten Abda-Vorstand fordert der Apotheker daher klar: „Setzen Sie sich mit allen in Ihrer Macht stehenden Mitteln dafür ein, dass die Zuzahlungserhebung durch die Apotheken aus dem Sozialgesetzbuch gestrichen wird. Nur dann hat die Vor-Ort-Apotheke in Deutschland wirklich eine Zukunft!“
Kritisch sieht der Apotheker zudem den Vertrag zur Vergütung der assistierten Telemedizin in der Apotheke. „Wie kann man einen Dienstleistungsvertrag unterschreiben, in dem jedes Jahr ein geringeres Honorar festgelegt wurde – so geschehen bei der assistierten Telemedizin?“, kritisiert er. Er wisse nicht, inwieweit Kosten in der Apotheke innerhalb von drei Jahren sinken sollten, um eine Honorarreduktion von rund 30 Prozent zu rechtfertigen.