Eine Cannabisblüten konsumierende Patientin geht gegen den Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt vor. Demnach gibt es einen Monat nach dem Aus der Erstattungsfähigkeit keinen Anspruch mehr auf Cannabisblüten. Marguerite Arnold legt Beschwerde ein. Die Entscheidung enthalte Fehler.
Arnold kann laut eigenen Angaben nicht ohne die Behandlung mit Cannabisblüten auskommen. Die 59-Jährige sei nicht mehr in der Lage, ihr Rezept einzulösen. Ihre behandelnde Ärztin bestätige, dass die bestehende Cannabisblütentherapie derzeit medizinisch unersetzlich sei, und die bereits vorgelegten ärztlichen Unterlagen der Antragstellerin dokumentierten Kontraindikationen gegenüber den maßgeblichen Alternativen.
Mit der Beschwerde wird kritisiert, dass sich die Entscheidung des Sozialgerichts nicht mit dem Argument auseinandersetzt, das den eigentlichen Kern dieses Rechtsstreits bilde: Dass die Antragstellerin über eine bestehende, unbefristete, individuell festgestellte Verwaltungsgenehmigung verfüge.
Der Beschluss enthält zudem drei eigenständige und voneinander trennbare Fehler. „Erstens geht er nicht auf die fortdauernde Rechtswirkung der Genehmigung der Antragstellerin vom September 2023 ein, die niemals durch eine individuelle Verwaltungsentscheidung widerrufen, zurückgenommen oder geändert wurde“, heißt es in der Beschwerde. Zweitens erläutere er nicht, weshalb die individualisierte medizinische Feststellung, die dieser Genehmigung zugrunde liegt — einschließlich der eigenen Feststellungen des Medizinischen Dienstes zu den Kontraindikationen der Antragstellerin gegenüber den verfügbaren Alternativen — bei der Beurteilung, ob die neu vorgeschriebene Behandlungssequenz für sie tatsächlich verfügbar ist, einfach unberücksichtigt bleiben könne.
Drittens gehe er nicht darauf ein, was mit einer bestehenden, unbefristeten Genehmigung einer Patientin geschehe, die während eines von der Gesetzesänderung selbst nicht vorgesehenen Übergangs ohne jede medizinisch tragfähige Behandlung zurückbleibe. „Jeder dieser Fehler trägt für sich allein die Aufhebung.“
Die Angelegenheit sei gegenwärtig dringend. „Die Unterbrechung der Behandlung hat bereits zu einer ärztlich dokumentierten erheblichen Verschlechterung geführt.“ Arnolds behandelnde Ärztin führe aus, dass sich ihre Symptome „massiv verschlechtert“ haben, mit zunehmenden Kieferkrämpfen, Beeinträchtigung der Sprechfähigkeit und neuropathischen Schmerzen. „Für sie besteht keine Alternative. Sie leidet an einer schweren, therapieresistenten, generalisierten Dystonie, und die ärztlichen Unterlagen dokumentieren Unverträglichkeit, Kontraindikationen oder Therapieversagen bei Standardtherapien, einschließlich Botulinumtoxin, Gabapentin und Baclofen.“
Was das Gericht offenbar ebenfalls außer Acht gelassen habe, sei, dass orale cannabinoidhaltige Behandlungen ebenfalls nicht geeignet sind. Dronabinol wirke zu langsam und behandelt nicht die plötzlichen Schmerzspitzen und Muskeltremore, unter denen sie leidet. „Es wirkt auch nicht schnell genug, um ihr zu helfen, ihre Kiefer- und Nackenmuskulatur zu kontrollieren und dadurch zu sprechen. Es ist zudem hervorzuheben, dass Cannabisblüten die kostengünstigste dieser Alternativen bleiben.“