Im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) soll auch das gesetzliche Hautkrebsscreening (gHKS) überprüft werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bereits eine Social-Media-Kampagne für die Umstellung auf ein risikoadaptiertes Screening gestartet. Anstatt mit einer teuren Aktion bereits Fakten zu schaffen, solle das BMG erst die Ergebnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abwarten, fordert der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD). Zudem behaupte das BMG fälschlicherweise, dass Hautärztinnen und Hautärzte dadurch deutlich mehr Terminkapazitäten hätten.
„In Zeiten klammer Kassen ist es mehr als verwunderlich, wie Steuergelder verschwendet werden für eine skurrile Kampagne, mit der das BMG seinen eigenen Gesetzentwurf und die Arbeit des G-BA ad absurdum führt“, kritisiert BVDD-Präsident Dr. Ralph von Kiedrowski. Eine mögliche Anpassung der Untersuchungshäufigkeit solle der G-BA bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. „Für das BMG scheint das Gesetz bereits in Kraft getreten zu sein und das Ergebnis des G-BA vorzuliegen. Anders sind die Aussagen nicht zu interpretieren. Dass das Ministerium hier offensichtlich versucht, frühzeitig Einfluss auf eine Entscheidung des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung zu nehmen, kritisieren wir aufs Schärfste“, unterstreicht der BVDD-Präsident.
Auch inhaltlich habe das BMG-Posting Probleme. „Terminkapazitäten bei Hautärztinnen und Hautärzten steigen nicht, indem eine Präventionsleistung eingeschränkt wird. Das gesetzliche Hautkrebsscreening ist eine unbudgetierte Leistung, kurative Termine bei Dermatologinnen und Dermatologen sind hingegen budgetiert. Dies sind, liebes BMG, keine kommunizierenden Röhren“, betont von Kiedrowski. Ein Plus an Terminen in der dermatologischen Facharztpraxis würde es nur bei deutlich sinkenden Hautkrebszahlen geben, denn Hautkrebspatienten seien schon im Stadium der Vorstufen Chroniker.
Zudem würden sich Hautärztinnen und Hautärzte als grundversorgende Facharztgruppe auch an die gesetzlichen Vorgaben der Ministerin halten: „Es darf nicht mehr ausgegeben werden, als Geld zur Verfügung steht, und im Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Leistungsausweitungen untersagt. Also wird nicht erbracht, was – nicht mehr – bezahlt wird. Aus diesem Grund wird es sogar deutlich weniger Termine bei der Hautärztin oder beim Hautarzt geben, unabhängig vom gHKS. Im Gegenteil, dies ist demnächst vielleicht sogar der einzige direkte Zugang zur Hautarztpraxis“, so der BVDD-Präsident.
Das Argument der steigenden Terminkapazität bei einer Beschränkung des gHKS werde zudem regelmäßig von Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) vorgebracht, um das Screening aus ökonomischen Eigeninteressen zunehmend in den hausärztlichen Bereich zu verlagern. „Insofern trägt das aktuelle Posting des BMG ganz deutlich die Handschrift der DEGAM, was die Frage nach der notwendigen Neutralität und Unabhängigkeit bei der Bewertung komplexer Versorgungsstrukturen aufwirft“, findet von Kiedrowski.
Statt an Präventionsleistungen zu sparen, sollte der Bund vielmehr seiner eigenen Verantwortung nachkommen und endlich den Missstand der fehlenden vollständigen Übernahme versicherungsfremder Leistungen angehen – insbesondere bei den Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängern. Hier fehlten der GKV rund elf Milliarden Euro und damit ein erheblicher Teil des prognostizierten Defizits. „Solange Steuergelder in eine mehr als fragwürdige und irreführende Social-Media-Kampagne gesteckt werden, sollte Politik parallel darüber nachdenken, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds deutlich zu erhöhen. Offensichtlich ist ja genug Geld vorhanden“, konstatiert der BVDD-Präsident.
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