Der dynamische Herstellerrabatt ist eine Katastrophe für die Pharmaindustrie und müsse gestrichen werden, fordert der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Und auch die Länder sprechen sich gegen die geplante Maßnahme aus. Doch die Bundesregierung stellt klar, die Regelung des dynamischen Herstellerabschlags wird geprüft, aber auf einen zusätzlichen Herstellerabschlag kann nicht verzichtet werden.
Mit dem dynamisierten Herstellerrabatt soll die Pharmaindustrie einen „adäquaten Beitrag zum übergreifenden Ziel der Beitragssatzstabilisierung“ leisten. Der dynamisierte Herstellerabschlag ist abhängig von der Differenz zwischen den Ist-Ausgaben und den Soll-Ausgaben der Kassen für Arzneimittel im vorangegangenen Kalenderjahr.
Bis zum 30. Juni ist der dynamisierte Herstellerabschlag gedeckelt. „Aufgrund der jährlichen Anpassungen des Herstellerabschlages wäre die Planungssicherheit der pharmazeutischen Unternehmen negativ beeinträchtigt“, stellt der Bundesrat klar und fürchtet Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Einführung von neuen Arzneimitteln.
Daher hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob von der geplanten Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags abgesehen und auf eine weitere Erhöhung dessen gänzlich verzichtet werden kann.
Die Bundesregierung kommt der Forderung nach und wird den ergänzenden sowie dynamischen Herstellerabschlag dahingehend prüfen, ob und wie der jeweilige Abschlag mit Blick auf die Planungssicherheit für Pharmaindustrie insbesondere für langfristige Investitions- und Standortentscheidungen angepasst werden kann.
Gleichzeitig macht die Bundesregierung klar, dass nicht vollständig auf einen zusätzlichen Herstellerabschlag verzichtet werden kann. Das zentrale Grundprinzip im Gesetzentwurf sei die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik in allen Leistungsbereichen, also der nachhaltige Ausgleich der strukturellen Deckungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Ohne einen zusätzlichen Herstellerabschlag würde dieses Ziel nicht erreicht, so die Bundesregierung.
Vor allem durch einen ergänzenden Herstellerabschlag werde ein nachhaltiger und auf das notwendige Maß begrenzter Beitrag der Pharmaindustrie zur Stabilisierung der GKV-Finanzen sichergestellt. Der Abschlag betreffe insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetrags-Arzneimittel, Generika, Biosimilars und weitere versorgungskritische Arzneimittel sowie Kinderarzneimittel werden ausgenommen. Werden Investitionen in klinische Studien und in die Wirkstoffproduktion in Deutschland getätigt, sollen Standortausnahmen greifen, was den Standort stärke.