GKV-Spargesetz

Herstellerrabatt: Neue Inkasso-Falle für Apotheken

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Berlin -

Auch die Pharmaindustrie soll mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) zur Kasse gebeten werden: Der Herstellerabschlag soll erst um 3,5 Prozentpunkte angehoben und dann dynamisiert werden. Das trifft auch die Apotheken, die über ihre Rechenzentren in Vorleistung gehen müssen. Das bedeutet möglicherweise höhere Gebühren und höhere Ausfallrisiken.

Die Krankenkassen erhalten laut § 130a Sozialgesetzbuch (SGB V) auf patentgeschützte Arzneimittel derzeit einen Abschlag in Höhe von 7 Prozent auf den Herstellerabgabepreis (ApU). Bei Generika und Parallelimporten sind es 6 Prozent; liegen diese nicht 30 Prozent unter Festbetrag, sind es sogar 16 Prozent. Preissenkungen und -erhöhungen werden angerechnet. Der Betrag wird direkt von den Sammelrechnungen der Apotheken abgezogen; die Hersteller sind verpflichtet, den Abschlag innerhalb von zehn Tagen nach Geltendmachung zu erstatten.

Der Abschlag wird also durch die Apotheken vorfinanziert, bei den großen Rechenzentren sind es zweistellige Millionenbeträge. Da der Abschlag bei Originalpräparaten im kommenden Jahr zunächst für sechs Monate um 3,5 Prozentpunkte erhöht und dann dynamisiert werden soll, wird die Belastung für die Apotheken und ihre Dienstleister deutlich steigen.

Mit welchem Einsparvolumen für die Kassen zu rechnen ist, weist das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht einzeln aus. Die Finanzkommission Gesundheit hatte für die von ihr vorgeschlagene Anhebung um 7 Punkte auf 14 Prozent noch Einsparungen in Höhe von 2,27 Milliarden Euro errechnet. Insofern müssten es jetzt etwas mehr als 1,1 Milliarden Euro sein. Bei einer fortlaufenden Dynamisierung des Herstellerabschlags ab 2028 werden laut Finanzkommission jährlich weitere Einsparungen von rund einer Milliarde Euro erwartet.

Der Abschlag für Impfstoffe unter Patent- oder Unterlagenschutz soll tatsächlich um 7 Prozentpunkte erhöht werden; hier rechnet das BMG mit Einsparungen in Höhe von rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027, rund 140 Millionen Euro im Jahr 2028, rund 150 Millionen Euro im Jahr 2029 und rund 170 Millionen Euro im Jahr 2030.

Zur Einordnung: Akutell summieren sich die Rabatte der Hersteller laut BMG auf knapp 2,4 Milliarden Euro.

Hunderte Hersteller

Konkrete Zahlen zur künftigen Mehrbelastung oder etwaigen Auswirkungen auf die Konditionen wollten die Rechenzentren Noventi, Narz/AVN und ARZ Haan auf Anfrage nicht nennen. Das ARZ Haan gab an, aktuell mit rund 500 Herstellern pro Monat abzurechnen. Bezüglich der zu erwartenden „Risiken und Nebenwirkungen“ für Apothekerinnen und Apotheker biete man bereits heute Vorfinanzierungen an, um etwaige Liquidiätslücken zu vermeiden, so ein Sprecher.

Doch auch operativ seien die Pläne eine Herausforderung: „Unsere IT arbeitet bereits jetzt mit Hochdruck an den erforderlichen Maßnahmen, um zum 1. Januar 2027 bereit zu sein. Insbesondere die laut Entwurf vorgesehene Einführung eines ergänzenden dynamischen Herstellerabschlags nach der Übergangsfrist von einem halben Jahr stellt hohe Anforderungen an Systemprozesse hinsichtlich der Datenlogik.“

Ausfall bei Insolvenz

Doch neben den finanziellen Herausforderungen bringt die neue Regelung auch ein höheres Ausfallrisiko für die Apotheken. Denn wenn Hersteller vom Markt verschwinden, bleiben Apotheken im schlimmsten Fall auf den Abschlägen sitzen. Vor vier Jahren musste der Parallelimporteur Beragena Insolvenz anmelden, Apotheken mussten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Mit Docpharm und Canoma gab es noch zwei weitere Fälle. Bereits im Zusammenhang mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) hatte die Abda gefordert, die Apotheken von der Inkasso-Pflicht zu befreien. Außerdem wurde ein Disagio von 3 Prozent für den Aufwand gefordert.

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