Das GKV-Beitragsstabilitätsgesetz wird wohl doch morgen im Kabinett beschlossen werden können. Dem Vernehmen nach haben sich die Regierungsparteien einigen können, hat APOTHEKE ADHOC aus Regierungskreisen erfahren. Am Kassenabschlag ändert sich nichts. Wie im Referentenentwurf ist in der neuen Version vom 28. April eine Erhöhung auf 2,07 Euro vorgesehen – und zwar zum 1. Januar 2027.
„Zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sind Einsparungen in allen Leistungsbereichen erforderlich. Die Erhöhung des Abschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zählt neben weiteren Maßnahmen zu einem Bündel an Maßnahmen zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung“, heißt es zur Begründung. „Die Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.“
Nach wie vor geplant sind höhere und dynamisierte Zuzahlungen, der Ausschluss von Homöopathie und Anthroposophie sowie Cannabisblüten aus der Erstattung. Neben den Apotheken werden auch die Ärzte und Pharmahersteller wie geplant zur Kasse gebeten. Bei Hilfsmitteln sind der 3-prozentige Abschlag auf die Vertragspreise sowie die Neuordnung der Festbeträge unverändert enthalten.
Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen sollen im Jahr 2027 um 300 Euro zusätzlich pro Monat angehoben werden. Das führt auch zu einer höheren Belastung für die Arbeitgeber, jährlich sind es rund 1,3 Milliarden Euro. Durch die Anpassung des vom Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte zu tragenden pauschalen Beitrags auf das aktuell geltende Beitragssatzniveau entstehen für den Gesundheitsfonds ab dem Jahr 2027 jährliche Mehreinnahmen in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro.
Ansonsten sind weniger starke Belastungen für die Beitragszahler vorgesehen: Das Krankengeld wird nicht um 5 Prozentpunkte abgesenkt. Die Teilkrankschreibung ist nach wie vor enthalten.
Der Beitragszuschlag für Ehegatten, die nicht mehr unter die beitragsfreie Versicherung fallen, beträgt im neuen Entwurf nur noch 2,5 statt 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.
Außerdem ist ein Einstieg in die kostendeckende Finanzierung für Bezieher von Bürgergeld vorgesehen. Hier sind Mehreinnahmen der GKV in Höhe von 250 Millionen Euro in 2027, 500 Millionen Euro in 2028 und danach jährlich weiter aufwachsend um 500 Millionen Euro in den Jahren 2029 bis 2051 vorgesehen.
Allerdings wird parallel „aufgrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Bundes“ der Bundeszuschuss zeitlich befristet reduziert, was zu Mindereinnahmen der GKV in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich in den Jahren 2027 bis 2030 führt.
Zudem wird eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 geplant, deren Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich der GKV zugutekommen sollen.