Per Verordnung soll das Packungsfixum nun endlich steigen: zum 1. Juli auf 9 Euro und zum Jahreswechsel auf die im Koalitionsvertrag versprochenen 9,50 Euro. Das bezieht sich aber ausschließlich auf Fertigarzneimittel. Der Festzuschlag für Rezepturarzneimittel wird nicht angepasst. Das lasse die Finanzlage der GKV nicht zu, argumentiert das Bundesgesundheitsministerium (BMG).
„Eine Erhöhung des Festzuschlags für Rezepturarzneimittel ist nicht angedacht. Der Koalitionsvertrag sieht eine Anhebung des Packungsfixums auf 9,50 Euro vor und diese wird umgesetzt. Darüber hinausgehende Maßnahmen mit Kostenwirkung sind aktuell mit Blick auf die angespannte Finanzlage der GKV nicht tragbar“, erklärt eine Sprecherin auf Anfrage.
In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sei zudem kein zwingender Gleichlauf von Packungsfixum und Festzuschlag für Rezepturen angelegt, so die Sprecherin weiter. Das zeige sich unter anderem auch daran, dass § 5 Absatz 1 AMPreisV keinen dynamischen Verweis auf die jeweils geltende Höhe des Packungsfixums nach § 3 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV vorsehe.
Die Erhöhung des Festzuschlags für Rezepturarzneimittel müsste im Gegensatz zur Erhöhung des Packungsfixums außerdem durch den Bundesrat gehen. Denn laut Arzneimittelgesetz (AMG) § 78 darf das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Preise für Arzneimittel, die in Apotheken hergestellt und abgegeben werden, nur mit Zustimmung des Bundesrates festsetzen.