Der Bundesrat will den Apotheken die geplante Anhebung des Kassenabschlags ersparen. Zwei Vorschläge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) stehen zur Diskussion.
„Die vorgesehene Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,07 Euro zulasten der öffentlichen Apotheken ist zu streichen“, so der erste Vorschlag, der im Gesundheitsausschuss des Bundesrats besprochen wurde. „Mehrere Entwicklungen machen deutlich, dass eine zusätzliche finanzielle Belastung der Apotheken weder sachgerecht noch verantwortbar ist.“
Die Zahl der Apotheken in Deutschland sinke seit Jahren kontinuierlich. „Dieser Trend hat sich zuletzt sogar beschleunigt. Die Schließungen betreffen zunehmend auch ländliche und strukturschwache Regionen, in denen die Versorgung ohnehin fragil ist. Eine zusätzliche finanzielle Belastung würde diesen Negativtrend verstärken und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter unter Druck setzen.“
Viele Apotheken befänden sich in einer zunehmend kritischen wirtschaftlichen Situation. „Steigende Personal-, Energie- und Betriebskosten stehen einem seit dem Jahr 2013 nicht mehr erhöhtem Fixum der Apothekenvergütung gegenüber. Berechnungen der Apothekerverbände zeigen, dass die Apotheken von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wurden. Eine weitere Belastung durch einen erhöhten Abschlag würde die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken zusätzlich gefährden.“
Die Bundesregierung habe eine Erhöhung des Fixums in Aussicht gestellt, wobei noch unklar sei, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt diese komme. „Solange keine verlässlichen Rahmenbedingungen vorliegen, ist es nicht vertretbar, die Apotheken durch eine Erhöhung des Abschlags zusätzlich zu belasten.“
Eine solche Maßnahme würde der angekündigten Stärkung der Apotheken zuwiderlaufen. „Es wäre systematisch widersprüchlich, die Apotheken zunächst durch eine Abschlagserhöhung zu belasten, während die Kompensation durch eine Fixumsanpassung zeitlich nicht absehbar ist. Eine solche Vorgehensweise würde die wirtschaftliche Planungssicherheit der Apotheken weiter negativ beeinträchtigen.“
Der Vorschlag des Unterausschusses wurde mit Mehrheit angenommen, Bayern und NRW stimmten dagegen, Berlin und Niedersachsen enthielten sich.
Ein zweiter Vorschlag sieht vor, die Erhöhung des Abschlags unter den Vorbehalt zu stellen, dass das Fixum tatsächlich auf 9,50 Euro angehoben wird. Zwar sei dem höheren Abschlag mit Blick auf die Stabilität der GKV-Finanzen im Grundsatz zuzustimmen. „Beachtlich ist jedoch, dass der Apothekenzuschlag für Fertigarzneimittel und Zubereitungen […] seit dem Jahr 2013 nicht mehr erhöht wurde.“
Auch die Finanzkommission Gesundheit habe in ihrem Bericht keine Empfehlung zur Erhöhung des Abschlags ausgesprochen, sondern im Gegenteil eine Empfehlung für eine schrittweise Erhöhung des Fixums. Um die Belastungen ausgewogen zu verteilen, sei es erforderlich, entweder den Kassenabschlag nicht zu erhöhen oder im Ausgleich das Fixum zu erhöhen.
Auch dieser Vorschlag des Unterausschusses wurde angenommen, Brandenburg stimmte dazu mit Nein, Baden-Württemberg und Niedersachsen enthielten sich.