Vorschlag des Gesundheitsausschusses

Bundesrat: Abschlag rauf, aber ...

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Berlin -

Der Bundesrat will beim Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) einen Kompromiss im Sinne der Apotheken erzielen. Der Kassenabschlag soll allenfalls dann angehoben werden, wenn auch das Fixum parallel angepasst wird.

Zwei Empfehlungen stehen zur Diskussion: In einem Vorschlag wird die komplette Streichung der Anhebung des Kassenabschlags von 1,77 auf 2,07 Euro gefordert. In der Alternative soll die Erhöhung des Zwangsrabatts nur dann in Betracht kommen, wenn auch das Fixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro angehoben wird.

Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Apotheken sei weder sachgerecht noch verantwortbar, heißt es zur Begründung des ersten Vorschlags. Die Zahl der Apotheken in Deutschland sinke seit Jahren kontinuierlich und mit zunehmender Dynamik. Auch ländliche und strukturschwache Regionen, in denen die Versorgung ohnehin fragil sei, seien immer öfter betroffen. „Eine zusätzliche finanzielle Belastung würde diesen Negativtrend verstärken und die wohnortnahe Arzneimittelversorgung weiter unter Druck setzen.“

Viele Apotheken befänden sich in einer zunehmend kritischen wirtschaftlichen Situation. Steigende Personal-, Energie- und Betriebskosten stünden einem seit dem Jahr 2013 nicht mehr erhöhten Fixum der Apothekenvergütung gegenüber. „Eine weitere Belastung durch einen erhöhten Abschlag würde die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken zusätzlich gefährden.“ Verwiesen wird auf die angekündigte Erhöhung des Fixums, wobei unklar sei, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt diese komme. „Solange keine verlässlichen Rahmenbedingungen vorliegen, ist es nicht vertretbar, die Apotheken durch eine Erhöhung des Abschlags zusätzlich zu belasten. Eine solche Maßnahme würde der angekündigten Stärkung der Apotheken zuwiderlaufen. Es wäre systematisch widersprüchlich, die Apotheken zunächst durch eine Abschlagserhöhung zu belasten, während die Kompensation durch eine Fixumsanpassung zeitlich nicht absehbar ist. Eine solche Vorgehensweise würde die wirtschaftliche Planungssicherheit der Apotheken weiter negativ beeinträchtigen.“

Im zweiten Vorschlag wird die Notwendigkeit des höheren Abschlags zwar grundsätzlich anerkannt. Zu beachten sei aber, dass das Fixum seit 2013 nicht mehr erhöht wurde. Auch die Finanzkommission Gesundheit habe keine Erhöhung des Abschlags, sondern im Gegenteil eine schrittweise Erhöhung des Fixums empfohlen. Um die Belastungen ausgewogen zu verteilen, sei es erforderlich, entweder den Kassenabschlag nicht zu erhöhen oder im Ausgleich das Fixum zu erhöhen.

Welche Empfehlung angenommen wird, muss das Plenum am 12. Juni entscheiden.

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