Klinik- und Primärversorgung

Spargesetz: Länder wollen Ärzte retten

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Berlin -

Am 12. Juni will sich der Bundesrat erstmals mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) beschäftigen. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat bereits über den Gesetzentwurf beraten – und fordert einige Änderungen. Wenig zufrieden sind die Länder insbesondere hinsichtlich der geplanten Einsparungen im Krankenhaussektor und bei den Praxen. Mit Blick auf die geplante Primärversorgung sehen die Bundesländer auch die Honorareinschnitte in der ambulanten Versorgung kritisch, insbesondere bei Haus- und Kinderärzten.

Schon Ende vergangenen Jahres hatten geplante Einsparungen im stationären Sektor zu Konflikten zwischen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und den Ländern geführt. Das kleine Sparpaket hatte der Bundesrat damals kurzerhand in den Vermittlungsausschuss geschickt. Wenig überraschend also, dass auch die geplanten stationären Einsparungen in der großen Sparreform wenig Begeisterung in der Länderkammer auslösen.

Nach dem Gesetzentwurf soll künftig der Veränderungswert, für den die Veränderungsrate und der Orientierungswert ausschlaggebend sind und der die Obergrenze für den Anstieg der Landesbasisfallwerte darstellt, neu geregelt werden. Dann soll der jeweils niedrigere Wert von Veränderungsrate und Orientierungswert maßgeblich sein. Das würde laut den Ländern bedeuten, dass reale Kostensteigerungen – insbesondere bei Personal und Energie – in den folgenden Jahren systematisch nicht mehr gedeckt werden. Die Folge sei demnach eine dauerhafte Finanzierungslücke und eine Entkopplung von Kosten und Erlösen.

„Die im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme führt zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser und geht damit auch zulasten der Versorgungssicherheit“, warnen die Länder. „Die geplante Regelung zur Umkehr der Meistbegünstigungsklausel ist daher zu streichen.“ Auch die geplante Anpassung, nach der bei der Ermittlung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 eine Minderung von jeweils 1 Prozentpunkt zu berücksichtigen sei, müsse gestrichen werden.

Nicht sparen bei Primärversorgung

Auch Sparmaßnahmen im Bereich der hausärztlichen Versorgung sehen die Länder kritisch. Hausärzte seien ein wichtiges Instrument der effizienten Patientensteuerung im Rahmen einer primärärztlichen Versorgung, daher müsse die Struktur gezielt gefördert werden.

Mit dem Gesetzentwurf werde die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) dagegen erstmals vollumfänglich an Beitragssatzstabilität und Fixkostendegression gekoppelt. „Damit wird ein System, das bislang gezielt Struktur-, Qualitäts- und Koordinationseffekte fördern sollte, primär als Kostenfaktor behandelt. Die HzV wird fiskalisch gleichgestellt mit extrabudgetären Leistungsbereichen – ohne ihre besondere Versorgungsfunktion adäquat zu berücksichtigen“, kritisieren die Länder.

In Zeiten von Hausarztmangel, Versorgungsengpässen und Überlastung der Fach- und Notfallversorgung werde so ausgerechnet das wirksamste Steuerungsinstrument finanziell gebremst. Statt eines Ausbaus der Primärversorgung entstehe ein wirtschaftlicher Anreiz zur Zurückhaltung. Mehr eingeschriebene Patientinnen und Patienten würden künftig zu geringeren Erlösen pro Leistung führen. Die gesetzlich gewünschte Stärkung der Primärversorgung werde durch nur kurzfristig wirkende Einsparvorschläge geschwächt.

„Die vorgeschlagenen Änderungen lassen eine abnehmende Attraktivität der HzV für Hausärztinnen und Hausärzte befürchten. Außerdem besteht die Gefahr rückläufiger Einschreibequoten bei den Krankenkassen“, warnen die Länder. Das gelte insbesondere für die Versorgung in ländlichen Räumen oder solchen mit einer angespannten Versorgungslage im hausärztlichen Bereich. Mittel- bis langfristig könnten zudem höhere Folgekosten durch weniger Steuerung, mehr ungeplante Inanspruchnahme und geringere Koordination entstehen.

Keine TSVG-Streichung

Auch die geplante Streichung der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten Incentivierungen in Bezug auf eine schnellere Terminvergabe und -vermittlung sowie die Behandlung dieser Fälle müsse mit Blick auf das geplante Primärversorgungssystem überdacht werden.

„Angesichts der Diskussionen um lange Wartezeiten sind diese Einsparvorschläge zum jetzigen Zeitpunkt ohne Bezugnahme auf die Ausgestaltung des künftigen Primärarztsystems verfrüht“, argumentieren die Länder.

Diese Veränderungen müssten stattdessen im übergeordneten Zusammenhang mit einem Primärversorgungssystem angepasst werden. Dabei müsse auch geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Zuschläge entbehrlich, welche mit Blick auf die künftige Rolle der Terminservicestelle (116 117) möglicherweise unverzichtbar seien und bei welchen lediglich die Preisentwicklung zu deckeln sei.

Mit der ebenfalls auf den Weg gebrachten Notfallreform soll zudem die Terminvermittlung und Patientensteuerung durch die Terminservicestellen aufgewertet werden; die hier vorgesehenen Änderungen stünden dazu im Widerspruch. „Diese nicht ineinander schlüssigen Vorhaben schmälern das Vertrauen der engagierten Ärztinnen und Ärzte; negative Auswirkungen auf die Niederlassungsbereitschaft können nicht ausgeschlossen werden.“

Organspende

Auch die Abschaffung der Zuschläge für die Organspende-Beratung durch Hausärztinnen und Hausärzte lehnen die Länder klar ab. Die Streichung würde weder der generellen Bedeutung des Themas Organspende noch der Bedeutung der Aufklärung, Information und Beratung im Besonderen gerecht werden.

„In Deutschland gibt es eine massive Lücke zwischen dringend benötigten Spenderorganen und tatsächlichen Organspenden, obwohl eine Mehrheit der Bevölkerung der Organspende gegenüber positiv eingestellt ist“, begründen die Länder. Bundesweit würden derzeit mehr als 8200 Menschen auf der aktiven Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Demgegenüber gab es im Jahr 2025 lediglich 985 Organspender.

Nicht allen wartenden Patientinnen und Patienten könne mit einer lebensrettenden Transplantation geholfen werden. Es sei richtig, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig auf deren Rechte zu selbstbestimmten Erklärungen zur Organ- und Gewebespende hinweisen und bei Bedarf beraten. Dabei solle auch auf die Möglichkeit verwiesen werden, eine Erklärung im seit dem Jahr 2024 bestehenden Organspende-Register abzugeben.

„Auch die Einführung dieses Registers und die daraus resultierende Möglichkeit, Entscheidungen zur Organ- und Gewebespende digital zu hinterlegen, machen eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung erforderlich“, betonen die Länder. Die Aufklärung durch die Hausärztinnen und Hausärzte stelle ein wichtiges Instrument dar, um die Informiertheit und Souveränität der Bürgerinnen und Bürger bei dieser Thematik zu fördern und die Spendenbereitschaft zu unterstützen. „Es ist offenkundig, dass diese Ansprache und Beratung aus medizinischer Sicht weit überwiegend den Interessen der Allgemeinheit dient und nicht der Versorgung der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten. Hierdurch ist eine zusätzliche und extrabudgetäre Vergütung begründet.“

Keine Budgetierung bei Kinderärzten und Therapeuten

Bereits jetzt bestünden auch in den Versorgungsbereichen der Kinder- und Jugendmedizin und der allgemeinen hausärztlichen Versorgung Versorgungslücken, die durch Mengenausweitungen der verbliebenen Praxen und Mitversorgerpraxen aus anderen Planungsbereichen gedeckt werden müssten. Gleichzeitig sollen künftig gerade diese Praxen im Rahmen eines Primärversorgungssystems eine Schlüsselrolle bei der Patientenversorgung und -steuerung einnehmen. „Es muss als vorhersehbar angesehen werden, dass die Motivation zur Erbringung von Mehrleistungen zu Sicherstellung der Versorgung durch Kürzungen der Vergütungen sinken wird“, so die Länder. Darüber hinaus stelle diese Maßnahme auch ein Niederlassungshemmnis in Bedarfsgebieten dar. Die langfristige Sicherstellung der kinder- und jugendärztlichen Versorgung und der allgemeinen hausärztlichen Versorgung müsse insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines Primärversorgungssystems und der angespannten Versorgungslage, insbesondere in ländlichen Räumen, Vorrang vor kurzfristigen Einspareffekten haben. Die beabsichtigte Einschränkung der Entbudgetierung lehnen die Länder daher ab.

Auch die vorgesehene Budgetierung in der psychotherapeutischen Versorgung sehen die Länder kritisch. Damit einhergehend wäre mit einer Verschärfung der bereits aktuell bestehenden Wartezeitproblematik auf einen Therapieplatz zu rechnen. „Ein frühzeitiger, wohnortnaher und niedrigschwelliger Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten für Menschen mit psychischen Erkrankungen ist entscheidend, um die Chronifizierung von psychischen Erkrankungen zu verhindern. Nur so können hohe Folgekosten durch lange Krankenbehandlung, stationäre Aufenthalte sowie eingeschränkter Erwerbsfähigkeit vermieden werden“, betonen die Länder.

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