Um die versprochene Beitragsstabilität zu gewährleisten, müssten alle Akteure einen Beitrag leisten – das hatten sowohl die GKV-Finanzkommission als auch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) immer wieder betont. Morgen soll das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz im Kabinett beschlossen werden. Kurz vor knapp gibt es noch Änderungen am Referentenentwurf.
Statt der 19,6 Milliarden Euro sollen nun nur 16,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr eingespart werden.
Die Hauptlast des Sparpakets tragen nach wie vor die Leistungserbringer. Hier will die Ministerin im kommenden Jahr insgesamt rund 11,3 Milliarden Euro einsparen. Bis 2030 sollen die Einsparungen auf 18,8 Milliarden ansteigen.
Den größten Hebel sieht Warken bei der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“: Hier liegen laut Entwurf rund 4,4 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr – Tendenz steigend.
„Auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie etwa der Vertragsärztinnen und -ärzte und der Krankenhäuser, ist eine dauerhafte und regelhafte Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die jeweilige Kostenentwicklung in den einzelnen Leistungs- bereichen mit der Einnahmenentwicklung der GKV als fester Obergrenze unabdingbar“, heißt es im Entwurf. In den vergangenen Jahren seien die Löhne und Vergütungen im Gesundheitswesen deutlich stärker gestiegen als in der Gesamtwirtschaft, sodass hier mittlerweile ein sehr hohes Niveau erreicht worden sei. Durch eine dauerhafte Begrenzung werde das System langfristig stabilisiert.
Auch die Werbeausgaben und Vorstandsgehälter der Krankenkassen sollen gedeckelt werden. Der dynamische Herstellerrabatt ist ebenfalls weiterhin Teil der Strategie.
Weitere 3,5 Milliarden Euro sollen durch die Streichung von Sondervergütungen eingespart werden. „Jede Sondervergütung verschärft die finanzielle Schieflage der GKV. Aus diesem Grund werden Doppel- und Sondervergütungen mit diesem Gesetz gestrichen.“ Dazu zählen zum Beispiel Zuschläge für einen zeitnahen Behandlungsbeginn oder bei der offenen Sprechstunde.
Unter „Sonstige Maßnahmen“ listet Warken noch einmal 3,4 Milliarden Euro; darunter fallen Neuregelungen zur verpflichtenden Zweitmeinung, die Streichung des Anspruchs auf Cannabis in Form von Blüten und die Erhöhung des Apothekenabschlags auf 2,07 Euro.
Auch die Patienten sollen einen Teil beitragen. Insgesamt 2,5 Milliarden Euro in 2027 und rund 2,8 Milliarden Euro in 2030. Durch Leistungsanpassungen, etwa die Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das bereits bis 2020 geltende Niveau, sollen im kommenden Jahr insgesamt 600 Millionen Euro Einsparungen erzielt werden. Weitere 1,9 Milliarden Euro sollen durch höhere Zuzahlungen generiert werden.
Auch die Arbeitgeber werden tiefer in die Tasche greifen müssen: Insgesamt entstehen hier Mehrausgaben von 3,1 Milliarden Euro. Für die Anhebung der Beiträge für geringfügig Beschäftigte auf 14,6 Prozent ist ein Sparvolumen von 1,9 Milliarden Euro vorgesehen. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro soll noch einmal 1,3 Milliarden Euro erbringen.
Auch Versicherte sind mit Mehrkosten konfrontiert. Insgesamt rechnet das BMG mit Mehreinnahmen für die GKV von 1,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Der Wegfall der Mitversicherung von Ehepartnern soll erst zum 1. Januar 2028 folgen, dann erwartet der Bund 1,76 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr.
Der Bund selbst zieht sich aus der Affäre: Nach viel Aufschrei sollen Grundsicherungsempfänger nun kostendeckend durch den Bundeshaushalt finanziert werden. Im ersten Jahr will der Bund dazu 250 Millionen Euro bezuschussen und den Zuschuss bis 2030 auf 1,5 Milliarden Euro steigern. Gleichzeitig soll aber der Bundeszuschuss um 2 Milliarden Euro pro Jahr gesenkt werden. Dadurch ergibt sich eine Einsparung zugunsten des Bundes von 1,8 Milliarden Euro im kommenden Jahr.
Weiterhin ist geplant, dass der Gesundheitsfonds 2029 die Bundesdarlehen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro zurückzahlen muss. Wird dies nach hinten verschoben, könnten vorübergehend jeweils 1 Milliarde Euro eingespart werden.
Außerdem sollen ab 2028 Einnahmen aus einer Zuckersteuer auf gesüßte Getränke der GKV zugute kommen. Das BMG rechnet mit Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Euro pro Jahr.