Um die Krankenkassen zu stabilisieren, bereitet die schwarz-rote Koalition ein großes Spargesetz vor. Dem Vernehmen nach haben sich die Regierungsparteien doch noch einigen können, wie APOTHEKE ADHOC aus Regierungskreisen erfahren hat.
Kurz vor dem angepeilten Kabinettsbeschluss zum Sparpaket bei den Gesundheitsausgaben laufen letzte Abstimmungen in der Koalition. Dabei zeichnete sich ein Einsparvolumen für das nächste Jahr von nunmehr 16,3 Milliarden Euro ab, wie zunächst die Deutsche-Presse-Agentur berichtete.
Das ist weiterhin mehr als das erwartete Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen von 15,3 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge vermeiden. Ein Entwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für 2027 vorgesehen.
Die Gesetzespläne sollen an diesem Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Im Blick stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. Zuletzt gab es in der Koalition noch Diskussionen über Änderungen, unter anderem eine stärkere Steuerfinanzierung der Versorgungskosten von Bürgergeldempfängern.
Nach wie vor geplant sind höhere und dynamisierte Zuzahlungen, der Ausschluss von Homöopathie und Anthroposophie sowie Cannabisblüten aus der Erstattung. Neben den Apotheken werden auch die Ärzte und Pharmahersteller zur Kasse gebeten.
Die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen sollen im Jahr 2027 um 300 Euro zusätzlich pro Monat angehoben werden. Ansonsten sind weniger starke Belastungen für die Beitragszahler vorgesehen: Das Krankengeld wird nicht um 5 Prozentpunkte abgesenkt.
Außerdem ist ein Einstieg in die kostendeckende Finanzierung für Bezieher von Bürgergeld vorgesehen. Zudem wird eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028 geplant, deren Einnahmen von rund 450 Millionen Euro jährlich der GKV zugutekommen sollen.
Der Beitragszuschlag für Ehegatten, die nicht mehr unter die beitragsfreie Versicherung fallen, beträgt im neuen Entwurf nur noch 2,5 statt 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.