Kassen kritisieren den Bund

„Für Geschenke an Einzelgruppen gibt es keinen Spielraum“

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Berlin -

Statt die Kosten für die Grundsicherungsempfänger zu tragen, ziehe der Bund sich nun zur Haushaltskonsolidierung dauerhaft 2 Milliarden aus der Gesetzlichen Krankenkversicherung (GKV). Bis 2030 würden insgesamt 3,25 Milliarden Euro in die GKV gegeben – und gleichzeitig 8 Milliarden abgezogen, kritisiert der GKV-Spitzenverband. 

Bereits jetzt zeigten die bekanntgewordenen Zahlen, dass der Finanzdruck in der GKV noch größer sei als erwartet. „Das muss aus unserer Sicht ein Ansporn für die Regierungskoalition sein, das geplante Sparpaket ohne weitere Abstriche durch das Parlaments zu bringen“, erklärt Dr. Susanne Wagenmann, Vorsitzende des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbands. Es müsse eigentlich sogar geprüft werden, ob weitere Einsparungen notwendig seien, um tatsächlich stabile Beitragssätze zu garantieren. „Für Geschenke an Einzelgruppen gibt es keinen Spielraum“, betonte Wagenmann. Es sei wichtig dass die Sparmaßnahmen und Lasten fair verteilt würden, auch der Bund müsse seienn Beitrag leisten. „Weitere Belastungen der Beitragszahlen lehnen wir entschieden ab.“

Die Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsempfängern sei eine zentrale finanzielle Belastung der GKV und damit für die Beitragszahlenden. „Und damit nicht genug: Sie ist auch klar rechtswidrig. Als eine staatliche Sozialleistung ist es Aufgabe des Staates, sie auch vollständig zu finanzieren“, betont sie.

Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) werde die Situation nicht verbessert, sondern verschärft. Zwar könne der Eindruck entstehen, dass der Bund die „eklatante Unterfinanzierung“ verstanden habe und nun mit steigendem Zuschuss abmildern wolle – im kommenden Jahr mit 250 Millionen Euro, bis 2031 soll der Zuschuss dann schrittweise auf 2 Milliarden Euro steigen. Doch nicht nur sei das immer noch weit weniger, als die eigentlich benötigten rund 12 Milliarden Euro, sodass auch 2031 eine Finanzlücke von über 10 Milliarden bleibe. „Absoluter Hammer“ sei außerdem, dass der Bundeszuschuss, der bereits seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro liege, gleichzeitig dauerhaft um 2 Milliarden Euro gekürzt werden solle.

„Bei diesem Geld handelt es sich nicht um einen Bundeszuschuss – wie ein Taschengeld – sondern um eine gesetzlich vorgesehene Gegenfinanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben“, stellte Wagenmann klar. Denn der Zuschuss sei gedacht für versicherungsfremde Leistungen, die die GKV übernehme.

Die Bilanz der nächsten Jahre durch die angebliche Sparreform sei dadurch: plus 3,25 Milliarden Euro, minus 8 Milliarden Euro.

Zwar sage nun der Staat, es sei doch egal, weil der Bürger bezahle es doch so oder so, entweder über Steuern oder Beiträge. Das stimme aber nicht: Eines ginge auf die Arbeitskosten, das andere nicht. Außerdem würden bei Steuern alle 84 Million Menschen zahlen und nicht nur die Versicherten – und dabei würden alle Einkommensarten berücksichtigt.

„Wer die GKV ernsthaft stabilisieren will, darf sich nicht aus der Finanzierungspflicht stehlen, sondern muss Verantwortung übernehmen.“

Angriff auf die Selbstverwaltung

Auch Uwe Klemens, Alternierender Vorsitzende des Verwaltungsrates, sprach von einem „dreisten Griff des Staates in die Taschen der GKV“. In den vergangenen zehn Jahren hätten die Kassen bereits den Bundeshaushalt immer wieder subventioniert.

Der Bundeszuschuss sei seit 2017 nicht erhöht worden – trotz Kostensteigerungen. „Die 14,5 Milliarden Euro hätten lange schon überprüft werden müssen – also ob das Geld noch reicht für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die die GKV übernimmt.“ Es sei ein politisch alarmierendes Zeichen, das der Staat sich nun ein Stückweit aus der Finanzierung herausziehen wolle, auch mit Blick auf die Familienpolitik.

„Und jetzt kommt aus dem politischen Raum auch noch ein Angriff auf die Selbstverwaltung“, so Klemens mit vor dem Hintergrund der Debatte um eine Reduktion der Krankenkassen. „Mir reichen auch 500 Bundestagsabgeordnete“, so Klemens. Außerdem habe die Finazkomission Gesundheit bereits erklärt, dass die Anzahl der Kassen zu reduzieren kein großes Sparpotenzial berge.

„Wir brauchen keine Planwirtschaft“, betonte er. Im Jahr 2000 habe es übrigens noch 420 Kassen gegeben, nun seien es nur noch 93.

Außerdem würden die Kassen bereits zeigen, dass sie verantwortungsvoll und sparsam mit den Beiträgen umgingen: Für jeden Euro, den die GKV ausgebe, würden nur 3,86 Cent in die Verwaltung laufen. Seit Jahren habe man einen Trend zu weniger Mitarbeitern: Innerhalb der vergangenen zehn Jahre sei die Zahl um 3,1 Prozent gesunken, obwohl die Zahl der Versicherten um 5,4 Prozent angestiegen sei. „Wir wissen also, was es heißt, sparsam zu arbeiten.“ Auch die Digitalisierung werde vorangetrieben.

Die Selbstverwaltung gestalte aktiv die Zukunft der Krankenkassen und entscheide sich dann für eine Fusion, wenn diese sinnvoll oder wirtschaftlich notwendig sei.

„Wir werden diesen Angriff auf die Selbstverwaltung entsprechend beantworten und werden für die Versicherten da sein und es auch bleiben“, betonte er.

0,6 Prozent Senkung der Beiträge möglich

Professor Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, sprach mit Blick auf das BStatG von einem Taschenspielertrick: Man bekomme einerseits ein bisschen mehr, auf der anderen Seite werde Geld weggenommen.

„Dadurch, dass die Regierung jetzt ein bisschen was bezahlt, räumt sie ein, dass bislang zu wenig gezahlt wurde“, erklärte er. Der Bund entlaste sich von seinen Verpflichtungen, diese Sozialleitung aus seinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Auch der Bundesrechnungshof haben an diesem Punkt heftige Kritik geäußert.

Es gebe niemanden, der der Meinung sei, dass das, was aktuell geschehe, verfassungsrechtlich zu halten sei. Denn die Sozialversichungsbeiträge seien klar zweckgebunden.

„Die Regierung weiß, dass das, was sie macht, nicht in Ordnung ist. Und sie weiß, dass es nicht verfassungsrechtlich in Ordnung ist.“ Wenn man die 12 Milliarden Euro vom Bund bekäme, dann könne man das Gesetz umtaufen in „Beitragssatzsenkungsgesetz“. Insgesamt wären allein dadurch eine Senkung der Beiträge um 0,6 Prozent möglich, rechnete er vor. Dann müsse auch die Beitragsbemessungsgrenze nicht angehoben werden.

Beitragssatzsenkung würde nicht nur den Versicherte entlasten, sondern auch den Arbeitgeber. Denn das beste Sozialprogramm sei eigentlich, die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, erklärte er.

Der Bund spiele auf Zeit, so seine Einschätzung. Gerichtlich werde irgendwann festgestellt werden, dass die Finanzierung von Grundsicherungsempfängern nicht aus den Kassen gestemmt werden dürfe. Aber bis dahin sei Klingbeil nicht mehr Finanzminister, Merz nicht mehr Kanzler und auch Warken habe einen neuen Job. „Das ist das Kalkül“, betont er.

Er appelierte zudem, dass man den Kassen mehr Spielraum geben müsse auch mit Blick auf des Leistungsgeschehen. Natürlich müsse ein Grundbedarf garantiert werden. So sei echter Wettbewerb möglich.

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