Das Apothekenreformpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stockt: Die EU-Kommission hat der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen erst einmal einen Riegel vorgeschoben; auch die parlamentarischen Beratungen zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) dauern an. Ein mögliches Datum für das Inkrafttreten der beiden Vorhaben gibt es nicht.
„Die parlamentarischen Beratungen zum ApoVWG dauern an. Nach einer Zustimmung des Deutschen Bundestages geht das Gesetz an den Bundesrat. Das parlamentarische Verfahren bleibt insoweit abzuwarten, auch was ein Datum für ein mögliches Inkrafttreten betrifft“, so ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf Anfrage.
Ähnlich unsicher scheint auch der Zeitplan im Hinblick auf die Verordnung zu sein. Die Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren ist durch die Stellungnahme der Kommission erst einmal bis zum 14. Juli verlängert worden. Brüssel äußert Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen – und droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
„Die inhaltliche Ausgestaltung der Verordnung wird derzeit im Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Die Verordnung bedarf zudem der Zustimmung des Bundesrates. Auch in diesem Verfahren bleibt somit im Hinblick auf ein mögliches Inkrafttreten das weitere Beratungsverfahren abzuwarten“, erklärt der Sprecher.
Zur Frage, ob man im Ministerium in Erwägung ziehe, andere Aspekte der Verordnung, wie die Aufhebung des Skontoverbots oder die Etablierung der Verhandlungslösung, in einer separaten Verordnung bereits früher anzugehen, äußert sich der Sprecher nicht.