1,20 Euro Einsparung pro Apotheke

Notfall-Depot: Neue Vorratspflicht für Klinikapotheken 13.05.2026 14:47 Uhr

Berlin - 

Der neue Entwurf zur „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen“ nimmt auch die Krankenhausapotheken in den Blick. Auch sie sollen verpflichtet werden, sich an der Arzneimittelbevorratung nach § 15 Absatz 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu beteiligen, Stichwort dezentrales Notfalldepot. Das soll Apotheken vor Ort entlasten. Die Ersparnis liegt bei insgesamt 20.200 Euro pro Jahr – knapp 1,20 Euro pro Apotheke.