Fakten am Parlament vorbei

Apothekenreform: Warken im Alleingang

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Berlin -

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will das versprochene Fixum nicht auf einen Schlag erhöhen, sondern in zwei Schritten. Gestern hat ein Berichterstattergespräch zur Verordnung und Reform stattgefunden – allerdings ohne dass alle offenen Fragen abschließend geklärt werden konnten. Trotzdem kursiert der ungeeinte Entwurf bereits. Will das BMG am Parlament vorbei Fakten schaffen?

Statt in einem Rutsch soll das Fixum in zwei Schritten angehoben werden. Diese Ankündigung überraschte in der vergangenen Woche auch gesundheitspolitische Sprecher der beiden Regierungsfraktionen; auf dem DAV-Wirtschaftsforum sprachen sich Simone Borchardt (CDU) und Dr. Christos Pantazis (SPD) noch einmal deutlich gegen ein solches Vorgehen aus. In dieser Woche tauchte nun aus dem BMG ein neuer Entwurf auf, mit dem dieser Plan umgesetzt werden soll. Zudem will das BMG offenbar dem Streit mit der EU-Kommission umgehen, indem es sich komplett unterordnet und die unliebsamen Verschärfungen im Versandhandel ganz einfach unter den Tisch fallen lässt. Soviel zu „gleich langen Spießen“.

Aus Regierungskreisen ist zu hören, dass die Details im gestrigen Berichterstattergespräch nicht abschließend geklärt werden konnten. Dem Vernehmen nach gab es noch Diskussionsbedarf, unter anderem zur Auflösung des pDL-Topfes und zur Ausgestaltung des Fixums. Damit das BMG trotzdem an seinem Zeitplan festhalten kann, wird damit gerechnet, dass heute ein weiteres Berichterstattergespräch anberaumt wird.

Fakten schaffen als Strategie?

Über die Gründe, warum bereits in der vergangenen Woche aus Kreisen des BMG über den Plan, das Fixum in Stufen zu erhöhen, zu hören war, obwohl der Entwurf noch überhaupt nicht geeint ist, darüber lässt sich nur mutmaßen. Auffällig ist es aber schon – ebenso wie der Umstand, dass nach den gestrigen, offenbar nicht erfolgreichen Gesprächen mit den Parlamentariern der Entwurf durchgestochen wurde. Ist das Strategie des Ministeriums? Selber Fakten in der Öffentlichkeit schaffen und die Abgeordneten so vor sich her treiben?

Denn für die Verordnung braucht Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) das Parlament nicht; nur ihre Kabinettskollegen müssen überzeugt sein. Seitens des Wirtschaftsministeriums (BMWE) scheint man auf Linie zu sein: „Das BMG möchte das Beratungsverfahren zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen möglichst parallel zum Abschluss zu bringen. Dieses Anliegen wird vom BMWE unterstützt“, erklärt ein Sprecher auf Anfrage. Und auch ein Veto des Finanzministers wird wohl unwahrscheinlicher mit dem Kompromiss, das Fixum in zwei Schritten steigen zu lassen.

Droht Blockade im Bundestag?

Doch ganz so zahnlos sind die Abgeordneten natürlich nicht: Zwar können sie gegen die Verordnung allein wenig unternehmen, aber wenn die Ministerin die Parlamentarier derart gegen sich aufbringt, könnten diese die Gesetzesvorhaben des BMG im Bundestag blockieren. Und bei der knappen Mehrheit der Koalition ist jede Stimme von Gewicht.

Bisher plant das BMG nach wie vor, die Apothekenreform als Gesamtpaket durchzubringen – dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) könnten die Parlamentarier den Riegel vorschieben. Und nicht nur das: Auch für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – laut Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die erste „historische“ Sozialreform der Koalition, die noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein soll – braucht Warken die Zustimmung im Bundestag. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen haben aktuell enorme Möglichkeiten, der Ministerin das Leben schwer zu machen. Ob das Fixum der Apotheken den Politikerinnen und Politikern einen solchen Streit wert ist, zumal es ja erstmals überhaupt eine konkrete Vorlage dazu gibt, steht auf einem anderen Blatt.

In dieser Gemengelage wirkt es irritierend, dass sich die Abda offenbar auf die Kompromisslinien des BMG einlässt – und die Strategie mitträgt. Ist die Standesvertretung wirklich bereit, sich mit Schritten abzufinden, die weit hinter der ursprünglichen und ohnehin schon Minimalforderung von 9,50 Euro zurückbleiben? Und das trotz des Kassenabschlags, der seitens der Regierung an keiner Stelle infrage gestellt wird – weder im Kabinett noch im Parlament. Die Lobbyarbeit der Apothekerschaft wurde in der Vergangenheit stark kritisiert, nicht zuletzt sogar von Staatssekretär Dr. Georg Kippels (CDU) persönlich. Wann zieht die Standesvertretung hier eine deutliche Grenze?

Rücknahme des Skonto-Verbots

Wenigstens eine gute Nachricht hätte es für die Apothekerschaft, wenn die Verordnung zum Sommer greift: Teil des Entwurfes ist die Rücknahme des Skonto-Verbots, die dem Vernehmen nach unstrittig zu sein scheint. Mit einer schnellen Umsetzung könnten Skonti dann ab Juli wieder rechtens sein.

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