Die im Koalitionsvertrag versprochene Fixumserhöhung auf 9,50 Euro werde zeitnahe kommen, erklärte Thomas Müller, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG), auf dem DAV-Wirtschaftsforum. Weitere Anpassungen des Apothekenhonorars, wie beispielsweise eine Honorierung des höheren Beratungs- und Erklärungsbedarfs aufgrund der neuen Regelungen bei der Austauschbarkeit von Biologika, seien nicht in Planung und müssten in der geplanten Verhandlungslösung selbst mit den Kassen verhandelt werden.
Das BMG arbeite an der versprochenen Fixumserhöhung, versicherte Müller. Diese solle mit einer Verordnung umgesetzt werden. „Es scheitert nicht am Verordnungsentwurf – es wird auch nicht scheitern. Wir sind da sehr zuversichtlich“, erklärte er.
Anschließend soll die Apothekerschaft selbst mit dem GKV-Spitzenverband ihr Honorar verhandeln. Auch die mögliche Vergütung zusätzlicher Beratungsleistungen könne in dem Verhandlungsrahmen eingebracht werden, so Müller.
Die entsprechende Verordnung, mit der die Verhandlungslösung realisiert werden soll, liegt aktuell noch in Brüssel auf Eis. Die EU-Kommission hatte in einer Stellungnahme die Verhältnismäßigkeit der geplanten Verschärfungen im Arzneimittelversand infrage gestellt und die Stillhaltefrist bis zum 14. Juli verlängert. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte in der vergangenen Woche erklärt, dass auch dieser Prozess im Frühsommer abgeschlossen sein soll.
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