Cannabisblüten sollen künftig nicht mehr zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. So plant es Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Albert Schwarzmeier, CEO des Kölner Cannabis-Unternehmens Enua, hält sie Streichung nicht nur aus ökonomischer Sicht für diskussionswürdig. Auch das Argument der ungenauen Dosierung greife zu kurz.
Rund 130 Millionen Euro im Jahr 2027 will Warken durch die Streichung der Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten einsparen. Im Jahr 2028 sollen es rund 150 Millionen Euro und rund 180 Millionen Euro im Jahr 2030 sein. Das Vorhaben stößt auf Kritik. Schwarzmeier betrachtet die aktuelle Diskussion mit Sorge. Es gehe nicht um Lifestyle-Produkte, sondern um eine etablierte Therapieoption für schwerkranke Patientinnen und Patienten. „Eine pauschale Streichung würde diese Patientengruppe aus einer wirksamen, leitlinienkonform einsetzbaren Therapie drängen – mit absehbaren Folgen für Versorgungsqualität und Therapietreue.“
Argumente für die Streichung aus der Erstattung sind die fehlende wissenschaftliche Evidenzlage zu Cannabisblüten sowie deren fehlende Standardisierung, da der Gehalt an THC und CBD in den Blüten natürlichen Schwankungen durch Witterungsbedingungen oder Lagerung unterliege. Zudem beeinflusse die Art des Konsums – Rauchen oder Verdampfen – die Menge der Wirkstoffaufnahme.
Dem widerspricht Schwarzmeier. Das Argument der ungenauen Dosierung greife zu kurz. Schließlich seien Medizinalcannabisblüten, die in Deutschland über die Apotheke abgegeben werden, pharmazeutische Qualitätsprodukte nach Arzneibuch-Standard. „Jede Charge wird auf THC- und CBD-Gehalt geprüft, die Wirkstoffstärke ist damit exakt bekannt und dem Therapieregime sehr gut zuzuordnen.“ Zwar sei es richtig, dass Extrakte bei der Dosiergenauigkeit traditionell Vorteile haben, aber dieser Unterschied sei heute nicht mehr signifikant. Zudem würden viele Patientinnen und Patienten vom schnelleren Wirkeintritt der inhalativen Anwendung profitieren, etwa bei akuten Schmerzspitzen oder in der Bedarfsmedikation – ein therapeutischer Vorteil, den Extrakte in dieser Form nicht bieten.
Extrakte und Fertigarzneimittel sollen weiterhin von den Kassen erstattet werden. Für Schwarzmeier eine Entscheidung an den Patientinnen und Patienten vorbei. „Therapieentscheidungen gehören in die Hand von Ärztinnen, Ärzten und Patientinnen und Patienten – nicht an den Tisch einer Finanzkommission.“ Ob Blüte, Extrakt oder synthetisches Cannabinoid im Einzelfall am besten wirken, hänge von Indikation, Vorerkrankungen, Applikationsform und individuellem Ansprechen ab.
Und auch aus ökonomischer Sicht ist die Streichung mindestens diskussionswürdig. Denn Cannabisblüten sind in vielen Indikationen die wirtschaftlich günstigere Therapieoption – sowohl gegenüber Extrakten als auch gegenüber alternativen, teils deutlich kostenintensiveren Medikamenten wie Opioiden oder Antikonvulsiva, so Schwarzmeier. Die Folgen liegen auf der Hand. „Wird die Erstattung gestrichen, verlagert sich die Versorgung entweder auf teurere Präparate oder – deutlich problematischer – ganz aus dem regulierten Gesundheitssystem heraus in Eigenfinanzierung oder illegale Quellen.“ Beides konterkariere das eigentliche Ziel der Finanzkommission: nachhaltige Kostenkontrolle bei gleichzeitig hoher Versorgungsqualität.
Das Kölner Cannabis-Unternehmen hat eigenen Angaben zufolge im vergangenen 57 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Für 2026 sollen mehr als 100 Millionen Euro Umsatz erreicht werden.Der Anbieter für Medizinal-Cannabis wurde 2018 gegründet und setzt auf selbstentwickelte Cannabis-Sorten und Kreuzungen deren Anbau in Kanada erfolgt. Der Vertrieb erfolgt über mehr als 750 Partner-Apotheken.