Aktuell häufen sich die Einbrüche in Apotheken, die als Schwerpunkt die Abgabe von medizinischem Cannabis haben. Versicherungsexperte Michael Jeinsen spricht von einem regelrechten Trend, der hohe Schadenssummen verursacht. „In kurzer Zeit habe ich allein in Berlin sechs Apotheken dazu betreut“, erklärt er. Dabei sei in einem Fall Ware in Höhe von einer Million Euro entwendet worden.
Derzeit haben es Kriminelle vermehrt auf Apotheken abgesehen, die viele Cannabisrezepte beliefern. Allein in Berlin habe es in den vergangenen Wochen schon sechs Einbrüche gegeben, so Jeinsen, der die betroffenen Inhaberinnen und Inhaber in Versicherungssachen betreute. „Der höchste Schaden, der dabei enstand war eine Million Euro“, erklärt er. Betroffen sei eine Apotheke in Berlin gewesen. „In einer weiteren Apotheke, die ich betreue sind 600.000 Euro Warenwert gestohlen worden. Das sind keine Einzelfälle.“
Es sei ein „Profi-Geschäft“, so Jeinsen. „Die Einbrecher sind leider absolut geniale Fachleute.“ Will heißen: „Die Täter bleiben häufig unerkannt und erbeuten mehrere Kilogramm medizinisches Cannabis, welches dann auf dem Schwarzmarkt weiterverkauft wird.“
In den rund 3000 deutschen cannabisabgebenden Apotheken ist die Häufigkeit und die Höhe von Einbruchschäden laut de Experten deutlich gestiegen. „Da die Schadenssummen steigen, werden auch die Versicherungsbedingungen verschärft“, betont er. Es sei nicht ausgeschlossen, dass einige Anbieter das Risiko sogar komplett aus dem Versicherungsumfang streichen werden.
Jeinsen appelliert deswegen an alle Betroffenen, über Zusatzsicherungen nachzudenken, um medizinisches Cannabis umfassend zu versichern. Zudem müssen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Manche seien bereits apothekenüblich, andere müssten nachgerüstet werden.
Eine weitere Möglichkeit sei das Cannabis-Warenlager auf den versicherten Höchstwert zu reduzieren. „Es gibt dazu sogenannte Praxis-Checklisten, die deutlich machen, wie eine Mindestsicherung bei Lagerung von Cannabis aussehen muss“, betont Jeinsen.
So gehöre es unter anderem zu den Vorgaben, dass alle Außentüren mit einem bündigen Zylinderschloß mit Sicherheitsbeschlag ausgestattet sind. „Ebenso sollten automatische Schiebetüren mit einem einer Aufschiebesicherung versehen werden“, erklärt Jeinsen. Bei zurückgesetzten Eingängen und in Passagen sowie bei Seiten- und Hintertüren werden darüber hinaus Zusatzschlösser, Querriegelschlösser oder gesicherte Gitter erwartet. „Auch Notausgänge müssen eine Absicherung erhalten, zum Beispiel gegen das Aushebeln der Türangeln.“
Fenster müssen laut Jeinsen zusätzlich abgesichert werden. „Schaufenster sollten mit einer Sicherheitsfolie gemäß DIN EN 356 überzogen sein, so dass das Glas gegen Steinwürfe abgesichert ist.“ Kleinere Fenster im Erdgeschoss und leicht erreichbare Fenster müssen über einen Zusatzschutz verfügen. „Kellerfenster mit Zugang zu versicherten Räumen brauchen stabile Gitter.“
Inhaber:innen sollten auch Alarmanlagen installieren, die den Vorgaben entsprechen. „Überschreitet der Warenwert 250.000 Euro, muss auch eine ständig erreichbare Notruf- oder Servicestelle aufgeschaltet werden“, macht Jeinsen deutlich. „Alles über einem Wert von 500.000 Euro muss zur Alarmanlage auch noch mit einem Sicherheitsdienst und einer vollständige Außenhautsicherung der Apothekenräume aufgerüstet werden.“