Die Löwen-Apotheke im sächsischen Radeburg ist erfolgreich umgezogen. Seit dem 1. Juni befindet sich der Betrieb von Inhaber Jens Rudolph in einem ehemaligen Getränkemarkt direkt gegenüber. „Wir fühlen uns wohl und die Kundschaft sich auch“, so Rudolph. Der Rechtsstreit zum bisherigen Standort läuft jedoch weiter. Der Grund sind ausstehende Mietdifferenzen und eine nicht abgeschlossene Räumung. Ende Juni soll die nächste Verhandlung stattfinden.
Auslöser des Konflikts war eine Klausel in einem Mietvertrag, den Rudolph 2020 abgeschlossen hatte. Konkret: eine Wertsicherungsklausel (Indexklausel). Diese bezog sich rechnerisch auf Preisindizes aus dem Jahr 2003. Die damaligen Eigentümer forderten basierend auf dieser Klausel eine Mieterhöhung um 54 Prozent. Rudolph empfand dies als „Wucher“, zahlte den erhöhten Betrag nur ein einziges Mal und überwies danach weiterhin nur die alte Miete. In der Folge liefen erhebliche Mietschulden auf, die später auf rund 30.000 Euro beziffert wurden.
Dann wurde das Haus verkauft. Sowohl der Vorbesitzer als auch der neue Eigentümer sprachen wegen der ausstehenden Mietdifferenzen Kündigungen des Mietvertrages aus.
Am 9. Januar vergangenen Jahres drehte der Vermieter der Apotheke nach Vorankündigung das Frischwasser ab. Er wollte somit wegen der Mietschulden Druck ausüben. Das Apothekenteam musste den Betrieb ohne fließendes Wasser aufrechterhalten. Der Vermieter meldete zudem der Landesdirektion, dass die Apotheke ohne Wasser nicht arbeitsfähig sei. Die Behörde akzeptierte jedoch das Notfallkonzept des Apothekenteams; der Betrieb durfte weiterlaufen.
Rudolph beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung, um das Wasser wieder anzustellen. Das Landgericht Dresden lehnte den Antrag ab und entschied zugunsten des Vermieters. Da das Mietverhältnis wegen der Schulden als wirksam fristlos gekündigt galt, sei der Vermieter nicht mehr zur Wasserlieferung verpflichtet gewesen. Rudolph ging in Berufung.
Im März feierte der Apotheker dann einen Erfolg in der zweiten Instanz. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied im Eilverfahren zugunsten der Apotheke. Der Vermieter musste das Wasser – bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld – sofort wieder anstellen. Das Wasser lief dann auch wieder.
Im Hauptverfahren am Landgericht wurde parallel über die eigentliche Zahlungs- und Räumungsklage verhandelt. Das Gericht tendierte dazu, die Indexklausel und damit den Kündigungsgrund für wirksam zu erklären. Einen gerichtlichen Vergleich lehnte der Apotheker ab. Ein Urteil zur Räumung konnte bisher nicht gesprochen werden. Beide Parteien kündigten jedoch an, bei einer Niederlage in Berufung zu gehen.
Da das Vertrauensverhältnis komplett zerrüttet war, suchte Rudolph, unabhängig vom Ausgang der Prozesse, eine neue Immobilie, die er dann schräg gegenüber auch fand. Der finale Umzug der Apotheke fand zum 1. Juni statt. „Der Umzug war ein Kraftakt, aber wir haben alles geschafft“, freut sich Rudolph. „Wir fühlen uns wohl und die Kundschaft sich auch. Es gab viel positives Feedback.“
Der juristische Schlagabtausch geht jedoch weiter. Am 29. Juni findet die nächste Verhandlung statt. „Es geht immer noch um die Räumungsklage und die offenen Mietforderungen“, erklärt Rudolph. Die Übergabe der Räume, in denen sich die Löwen-Apotheke bisher befand, scheint noch nicht erfolgt zu sein. „Ende Juni soll die Beweisaufnahme beginnen“, erläutert er. „Ich bin guter Hoffnung, da der Bundesgerichtshof erst kürzlich in einem ähnlichen Fall zugunsten des Mieters entschieden hat.“