Versand-, Werbe-, Erstattungsverbot

Cannabis-Plattformen bleiben gechillt

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Berlin -

Fragebogen-, Versand- und Werbeverbot, dazu noch der Ausschluss aus der Erstattung: Für die Cannabisbranche folgt auf eine schlechte Nachricht derzeit die nächste. Doch die Unternehmen üben sich in Gelassenheit: Die Reform werde wohl nicht kommen, das Werbeverbot werde man umgehen und Kassenrezepte spielten ohnehin eine untergeordnete Rolle, so das Mantra bei der International Cannabis Business Conference (ICBC) in Berlin.

Dr. Adrian Fischer von Demecan präsentiere erst einmal Erfolgszahlen: In Folge der Teillegalisierung sei ein riesiger Markt entstanden, ohne dass das Volumen insgesamt zugenommen hätte, so Fischer mit Verweis auf den Ekocan-Report: Wurden 2022 noch 22 Tonnen importiert, waren es im vergangenen Jahr 200 Tonnen. Rund ein Viertel des Schwarzmarktes hätten die offiziellen Lieferstrukturen in nur wenigen Monaten übernommen. Die Zahl der Patientinnen und Patienten sei von 150.000 auf 900.000 gestiegen. Die Preise seien gesunken und lägen heute unter denen auf dem Schwarzmarkt. Die Zahl problematischer Fälle sei auf ein Allzeittief gesunken.

600 Tonnen würden aber immer noch illegal gehandelt. Der Markt sei nicht perfekt, so Fischer. Aber er funktioniere – und zwar im großen Maßstab.

Und dennoch können die Unternehmen nicht ausblenden, dass seit einiger Zeit eine schlechte Nachricht die nächste jagt. Erst kündigte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an, die Legalisierung zurückzudrehen. Dann präsentierte sie einen Gesetzentwurf, um den Plattformen das Handwerk zu legen: Online-Rezepte und Versandhandel sollen verboten werden. Vor Kurzem dann die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass die Produktpräsentation auf den Websites als unzulässige Rx-Werbung einzustufen ist.

Die jüngste Hiobsbotschaft kam von der Finanzkommission Gesundheit: Cannabisblüten sollen laut Vorschlag der Expertinnen und Experten von der Erstattung durch die Krankenkassen ausgeschlossen werden.

GKV-Ausschluss

Halb so schlimm, gab David Henn von Semdor/Cannamedical zu Protokoll. Gerade einmal 50 Kilogramm pro Monat entfielen auf Kassenrezepte, man beobachte keine Aufwärtsbewegung. „Das würde den Markt nicht wirklich treffen.“ Ohnehin stelle sich eigentlich die Frage, warum die Kassen noch 18 Euro bezahlten, wenn die Preise schon unter 5 Euro lägen. „Man will keine Diskussion mit den Apothekerverbänden.“

Finn A. Hänsel von Sanity stimmte grundsätzlich zu: Weniger als 5 Prozent seiner Umsätze entfielen auf den GKV-Bereich. Wenn der Ausschluss aus der GKV tatsächlich komme, werde es entweder mehr Selbstzahler oder eine Bewegung in andere Märkte geben. Aber das Signal sei falsch, sagte er: Cannabis werde nicht wie ein legales Arzneimittel behandelt. Man spüre seit Monaten permanenten Druck seitens der Regierung; es seien zwar nur kleine Schritte, aber in der Summe verfestige sich das Bild, dass Cannabis nicht ernst genommen werde.

Seiner Meinung nach liegt dem ganzen ein Missverständnis über den Begriff des Missbrauchs zugrunde. Die Behörden sehen seiner Meinung nach Cannabis allenfalls als Alternative zu Opioiden und negierten andere Einsatzgebiete. Doch es gebe so viele Indikationen: Jeder dritte Erwachsene komme grundsätzlich für eine Behandlung mit Cannabis in Frage. 10 Prozent der Bevölkerung konsumierten Cannabis tatsächlich, und 70 Prozent von ihnen führten dafür mindestens einen medizinischen Grund an. „Wer sind wir denn, dass wir den Leuten unterstellen, sie hätten kein medizinisches Anwendungsgebiet?“ Wenn man das Spektrum reduziere, dränge man die Leute zurück in den Schwarzmarkt und das wolle niemand.

Fragebogen- und Versandverbot

Womit man beim Gesetzentwurf von Warken war. „Das wäre entsetzlich“, sagte Torsten Greif von Four 20 Pharma. „Ohne Versandhandel würden 80 Prozent des Marktes sofort zusammenbrechen.“ Er glaube aber nicht, dass die Rolle rückwärts kommen werde. Der frühere Drogenbeauftragte und heutige Cannabislobbyist Burkhard Blienert sprach von einer ideologischen Entscheidung; aktuell gebe es aber wichtigere Dinge.

Benedikt Sons von Cansativa glaubt ebenfalls weder an ein Telemedizin- noch an ein Versandverbot im Bereich Cannabis. Das Gesetz werde überhaupt nicht kommen oder nur mit erheblichen Veränderungen.

Daniel Kruse von Synbiotic verwies darauf, dass die 200 Tonnen Cannanbis auch fiskalisch relevant seien. „Wir haben einen Markt geschaffen, der zu den Steuereinnahmen beiträgt.“

Laut Henn definiert sich der Markt auch nicht ausschließlich durch Telemedizin: „Telemedizin ist nur ein Mittel zum Zweck, Telemedizin hat den Markt nicht erschaffen.“ Wenn es eine neue Regulierung gebe, werde man damit umzugehen wissen. „Dann muss man eben regelmäßig mit dem Patienten am Tisch sitzen, das kann ja auch per Video sein.“ Selbst wenn es einen vorübergehenden Einbruch gebe: Am Ende werde die Branche stärker zurückkommen als zuvor.

Werbeverbot

Das Urteil des BGH bezeichnete Henn als „absolut irrelevant“. Man werde viele kreative Wege finden, um das Werbeverbot zu umgehen, sagte er und verwies auf Strukturen einiger Anbieter im Ausland. Ihm sei übrigens auch nicht ein einziger Fall bekannt, in dem ein Streit von außen angestoßen worden sei. Zu 95 Prozent seien es Wettbewerber gewesen, zu 5 Prozent die Apothekerverbände, die aufgebracht seien, weil das Geschäft an den Apotheken vorbei laufe. „Wir werden das umgehen, es praktisch keinen Einfluss haben.“

Dr. Oliver Stöckel von der Kanzlei SKW Schwarz bremste die Erwartungen. Auch mit Sitz im Ausland müsse man sich an die Regeln halten, gerade in der EU sei es für Behörden und Gerichte leicht, Amtshilfe zu bekommen. Aber das Urteil des BGH sei tatsächlich keine Katastrophe, räumte er ein. Dass man in der Öffentlichkeit nicht für Rx-Medikamente werben dürfe sei nicht neu. Nun wisse man, dass der BGH auch die Plattformen selbst dazu zähle. „Wir müssen damit umgehen und unsere Strategie überdenken. Dazu braucht es juristische Unterstützung.“

Leben mit Urteilen

Über die juristischen Folgen diskutierten auch Franziska Katterbach (Kanzlei Oppenhoff), Kai-Friedrich Niermann (Kanzlei KFN+) und Dr. Jan Rasmus Ludwig (Kanzlei BRP Renaud Und Partner). Niermann findet es bemerkenswert, dass der BGH in Sachen Cannabis direkt entschieden hat, während er die Zulässigkeit von Werbung für Fernbehandlungen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt hat. Immerhin: Bis hier entschieden sei, könne es noch einmal Jahre dauern.

Ludwig verwies auf ein Urteil des Landgerichts Berlin (LG), nach dem Apotheken für Verstöße von Plattformen, mit denen sie kooperieren, haften sollen. Er findet die Argumentation nicht überzeugend und ist gespannt auf die Fortsetzung.

Und Katterbach findet, dass auch die Pharmaindustrie mit dem Rx-Werbeverbot umgehen könne – warum solle das dann den Cannabisanbietern nicht gelingen? Außerdem könnten sich Vorschriften auch wieder ändern. Es sei der Industrie bislang nur nicht ausreichend gelungen zu kommunizieren, dass sie nicht das Problem, sondern Teil der Lösung sei. Die Einbindung von Ärzten und Apotheken sei doch in jedem Fall besser als der Anbau zu Hause oder der Weg über den Schwarzmarkt. schockierend zu sehen, wie viele Menschen sich Cannabis über den Schwarzmarkt eingedeckt hätten.

Unübersichtlicher Markt

Dr. Christiane Neubaur vom Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), Hannah Bellmann von der MediosApotheke in Berlin und Thomas Porstner vom Großhandelsverband Phagro diskutierten darüber, welche Herausforderungen es im täglichen Umgang mit Cannabis gibt. Neubaur kritisierte, dass der Markt viel zu unübersichtlich geworden sei. „Es ist schwierig für Ärzte und Apotheken, hier den Überblick zu behalten.“ Auch wenn Cannabis ein natürliches Produkte sei und man die Wirkung immer individuell ausprobieren müsse: „Niemand braucht 1000 Sorten.“ Viel wichtiger wären permanente Weiterentwicklungen etwa bei der Darreichung.

Auch Porstner räumte ein, dass der Markt für viele Player noch neu sei und viel Einarbeitung und Kommunikation erfordere. Bellmann pflichtete bei: „Es braucht mehr Investment in Schulung und Fortbildung. Wir sind schließlich nicht hier, um Cannabis wild voranzutreiben, sondern um eine Therapie zu ermöglichen.“

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