Einkaufskonditionen

Comeback der Reimport-Boni?

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Berlin -

Das Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nicht nur für den Großhandel Bedeutung. Auch die Parallelimporteure hoffen, ihre Bonusmodelle wieder aktiv schalten zu können. Bei Kohlpharma und Eurim will man aber ganz sicher gehen, um nicht in neue juristische Scharmützel zu geraten.

Bis ins vergangene Jahr hinein hatten verschiedene Reimporteure Bonusprogramme aufgelegt, um ihre Kunden zu binden. Der Wettbewerbsverein Integritas, hinter dem die Pharmaverbände BAH und BPI sowie der Diätverband stehen, war gegen die Konzepte von Kohlpharma und Eurim vorgegangen. Nach Meinung der Verantwortlichen verstießen die Modelle gegen die Preisbindung und das Heilmittelwerbegesetz (HWG).

Während das Landgericht Saarbrücken das Kohl-Modell für unzulässig erklärte, hatte das Landgericht Traunstein zunächst kein Problem mit dem Angebot von Eurim. In zweiter Instanz entschieden jedoch die beiden zuständigen Oberlandesgerichte Saarbrücken und München gegen die Parallelhändler und ihre Kunden.

Eurim erklärte im Februar, man werde im Interesse der Apotheken bis zum BGH für das Programm kämpfen. Kohlpharma warnte vor „verheerenden Auswirkungen“ für die Apotheken, die zwischen 30 und 50 Prozent ihres Betriebsergebnisses verlieren könnten. Das hielt den Branchenprimus aber nicht davon ab, einstweilen selbst gegen das Modell des Konkurrenten Haematopharm vorzugehen.

Nach dem Skonto-Urteil, das der Großhändler AEP in Karlsruhe erstritten hat, wollen beide Reimporteure noch abwarten. Ob man das Bonusprogramm wieder aufleben lasse, könne man erst sagen, wenn man die Urteilsgründe kenne, sagt Jörg Geller, Geschäftsführer von Kohlpharma.

Auch Eurim-Chef Andreas Mohringer sieht sich derzeit noch außerstande, das BGH-Urteil detailliert zu bewerten. Er ist aber überzeugt: „Diese höchstrichterliche Entscheidung hält fest, dass sowohl die prozentuale Großhandelsmarge wie die Festpauschale 70 Cent dem Großhandel zur Verfügung stehen. Daran dürften sich die Urteile in anderen noch laufenden Verfahren orientieren.“

Bei „Clever+“ gab es für die Apotheken einen Basisrabatt von 2 bis 2,85 Prozent, der – je nach Status – durch einen Bonus von 0,10 bis 1,10 Euro ergänzt wurde. Außerdem wurden 3 Prozent Skonto bei einer Zahlungsfrist von 3 Monaten gewährt. Bei einem Umsatz von mehr als 50.000 Euro konnte ein Werbekostenzuschuss (WKZ) von 0,5 Prozent eingestrichen werden, der ab 100.000 Euro auf 1 Prozent erhöht wurde.

Bei EurimSmiles erhielten Apotheken für jedes beim Reimporteur bestellte Arzneimittel einen Bonuspunkt, egal ob Rx oder OTC. Der Wert der Punkte erhöhte sich mit deren Anzahl, das Direktgeschäft wurde besser bewertet als die Bestellung über den Großhandel. Gesammelte Punkte konnten Apotheker gegen Ware, Geld- oder Sachprämien einlösen. Bei Eintausch gegen Ware gab es einen Aufschlag von 10 Prozent. Ab 160 gesammelten Punkten gewährte Eurim zudem verschiedene Servicepakete.

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