Kohl lässt 5-Prozent-Skonto verbieten Alexander Müller, 01.02.2017 09:56 Uhr
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Skonti sind keine Rabatte: Das Landgericht Aschaffenburg hat die Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Großhändler AEP abgewiesen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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... Haemato an. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Dem Verband gehören Kohlpharma, ... Foto: Elke Hinkelbein
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Allerdings entschied das Landgericht Hamburg im Januar 2014, dass die Weiterverarbeitung von Lucentis eine Veränderung des Ausgangsprodukts darstellt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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So zum Beispiel Jörg Geller, Geschäftsführer von Kohlpharma. Foto: Kohlpharma
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Dominik Klahn, Geschäftsführer der Apothekenkooperation Avie aus der Kohlgruppe, erklärt, dass Kürzungen beim Skonto direkt auf das Betriebsergebnis durchschlagen. Foto: Kohl
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Geschäftsführer Jens Graefe sagt: „Das Vorbild stammt aus Großbritannien, wo eine Notfallbox in fast jedem Haushalt zu finden ist. Als der Lionsclub auf der Suche nach einem Distributionspartner auf uns zukam, haben wir gerne zugesagt.“ Foto: AEP
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Die kleine Box wird für eine Schutzgebühr von zwei Euro in vielen Frankfurter Apotheken angeboten, die 10.000 Stück sind wenige Tage nach dem Start der Aktion schon beinahe alle vergeben, viele Apotheken haben Vorbestellungen getätigt. Foto: AEP
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Die Wettbewerbszentrale hat über die Entscheidung informiert und fasst den Tatbestand so zusammen: Ein belgischer Zahnarzt hatte auf einer Stele für seine Praxis geworben. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der Fall liegt jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH). Foto: APOTHEKE ADHOC
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Mittlerweile seien manche der Apotheker froh, wenn zumindest der Wert der Einrichtung und der vorhandenen Ware beim Verkauf herauskommt. Foto: Elke Hinkelbein
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Das OLG Bamberg hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 8. Juni 2016 durchblicken lassen, dass es der Klage der Wettbewerbszentrale gegen den Großhändler AEP stattgeben werde. Foto: Wikipedia / Bubo CC BY-SA 3.0
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Vor dem LG Aschaffenburg hatte der Großhändler im vergangenen August noch Recht bekommen. Foto: APOTHEKE ADHOC
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In erster Instanz wurde nur eine halbe Stunde verhandelt. Foto: APOTHEKE ADHOC
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AEP konnte die Richterin auf ganzer Linie überzeugen. (Rechtsanwalt Bernhard Koch-Heintzeler mit Dr. Martin Arnegger, Tobias Zimmermann, Markus Eckermann und Jens Graefe von AEP, von links). Foto: APOTHEKE ADHOC
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In die Debatte hatten sich auch Juristen eingeschaltet, etwa Dr. Ulrich Grau und ... Foto: Dierks + Bohle Rechtsanwälte
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... Dr. Tobias Volkwein von der Kanzlei Dierks + Bohle. Aus ihrer Sicht dürfen Großhändler durchaus Skonti zusätzlich zum maximal zulässigen Höchstrabatt gewähren, die Werte müssten allerdings marktüblich sein. Foto: Dierks + Bohle Rechtsanwälte
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Arzneimittelrechtsexperten wie Dr. Elmar Mand hatten das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Aschaffenburg kritisiert. Foto: Universität Marburg
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Zinsen auf Null: Die EZB senkt die Zinsen erneut und erschwert allen Sparern damit die Suche nach Geldanlagen – auch den Versorgungswerken. Foto: Elke Hinkelbein
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Das AEP-Verfahren ist für die gesamte Branche von größter Relevanz, denn andere Großhändler wagen sich mit ihren Angeboten teilweise deutlich weiter hinaus. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Seit der Umstellung ihres Honorars erhalten die Großhändler 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis sowie eine Fixpauschale von 70 Cent. Foto: Elke Hinkelbein
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Nach der Rechnung von Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale liegt die Gesamtkondition damit bei 5,5 Prozent – der zulässige Höchstrabatt sei damit überschritten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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AEP zufolge ist das Skonto aber eben kein Rabatt, weil damit eine Gegenleistung verknüpft sei – die fristgerechte Zahlung. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Der BGH hatte zwei Verfahren auf dem Tisch, in denen geschädigte Patienten von den Firmen Auskünfte über bekannt gewordene Fälle und Verdachtsfälle von Neben- und Wechselwirkungen eines Medikaments gefordert hatten. Foto: APOTHEKE ADHOC
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So schickt die Noweda regelmäßig ihre 3+3 Angebote in die Apotheken. Für ausgesuchte Produkte erhalten die Kunden 3 Prozent Rabatt sowie 3 Prozent Skonto. Foto: Elke Hinkelbein
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Aber auch Konkurrent Gehe hat seine Mittel: Bei dem Angebot „7bis7“ gibt es Sonderkonditionen auf alle Rx-Arzneimittel unter 7 Euro Apothekeneinkaufspreis. Dazu müssen die Apotheker dem Großhändler allerdings sämtliche Abverkaufsdaten melden. Foto: Elke Hinkelbein
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Bei Alliance Healthcare gibt es sogar 7 Prozent, ohne dass die Apotheken gegenüber ihrem Lieferanten blank ziehen müssen. Die ehemalige Anzag arbeitet mit Preisstaffeln. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Die Höhe des Skonto hängt dabei vom Einkaufspreis ab. Bis zu einem Einkaufspreis von etwas über 12 Euro gibt es 4 Prozent Skonto, zuzüglich zu einem Rabatt von 3 Prozent. Foto: APOTHEKE ADHOC
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Auf Arzneimittel bis zu einem Einkaufspreis von rund 26 Euro gewährt Alliance immerhin noch 3 Prozent Skonto, darüber nur noch 0,5 Prozent. Foto: Elke Hinkelbein
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Die neue Niederlassung soll den modernisierungsbedürftigen Standort Düsseldorf entlasten und die Position von Sanacorp gegenüber den Mitbewerbern stärken. Foto: Sanacorp
Berlin - Die Konditionen der Apotheker sind juristisch unter Beschuss. Vor verschiedenen Gerichten wird darüber gestritten, ob Einkaufsrabatte gedeckelt sein müssen und wann ein Skonto noch handelsüblich ist. Die Importeure Kohlpharma und Haemato Pharm sind nach einem kurzen gerichtlichen Scharmützel übereingekommen, dass 5 Prozent Skonto aktuell ein falsches Signal sind.
Kohlpharma hatte den Konkurrenten wegen der beworbenen Konditionen abgemahnt und schließlich vor dem Landgericht Hamburg geklagt. Der Beschluss im Eilverfahren erging zwischen Weihnachten und Neujahr. Haemato wurde wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung und unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verboten, „im geschäftlichen Verkehr Apotheken 5 Prozent Skonto anzubieten“.
Einem Sprecher von Kohlpharma zufolge ist die Sache damit erledigt, Haemato habe die Gerichtsentscheidung anerkannt. Dem Marktführer ging es nach eigenen Angaben dabei nicht darum, einem Wettbewerber die Gewährung attraktiver Konditionen zu verbieten.
Dabei ist Kohlpharma selbst kreativ bei der Konditionengewährung und muss auch Kohlpharma sein Bonusmodell „Clever+“ schon vor Gericht verteidigen. Am 31. August verbot das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) das Partnerprogramm. Aus Sicht der Richter gehen die Konditionen des Importeurs mit verdeckten Preisnachlässen und einem unechten Skonto über den variablen Teil des Großhandelszuschlags hinaus. Dieser ist bei 3,15 Prozent gedeckelt. Vor Gericht wird weiter darüber gestritten, ob die Gewährung von Skonti mit kurzen Zahlungszielen den Rabatten zuzurechnen und damit relevant für die Frage des Preisrechts sind. Das Verfahren läuft no
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