Zusätzliche Aufwandsentschädigung gefordert?

Betriebsärzte entsetzt: Apotheken verlangen Servicegebühr

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Berlin -

Das Interesse am Covid-19-Impfstoff für Betriebe ist groß. Davon geht Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), aus. Er schätzt, dass sich zum Start mindestens 1000 Betriebsärzt:innen mit Aufträgen an Apotheken wenden – und warnt seine Kolleg:innen vor Pharmazeut:innen, die schon vorab eine Art Servicegebühr für den Aufwand einforderten.

Anfang der Woche informierte der VDBW seine rund 3600 Mitglieder über den Start der Impfkampagne in den Unternehmen. „Die Resonanz war sehr stark“, sagt Panter. „Ich gehe davon aus, dass mindestens 1000 Kolleg:innen eine erste Bestellung abgeben werden.“ Vor allem die überregional tätigen betriebsärztlichen Dienste würden „im großen Stil“ Impfstoff bei Apotheken bestellen.

In großen Betrieben sei alles für die Impfung vorbereitet, sagt er. „Nur der Impfstoff fehlt bisher.“ Die Unternehmen haben Kühlschränke angeschafft und Abläufe festgelegt. Zudem hätten sie Erfahrung mit großangelegten Impfaktionen etwa im Bereich Hepatitis- oder Grippeschutzimpfung. Am 7. Juni sollen die Apotheken die ersten Vakzine von Biontech ausliefern. Zur Verfügung stehen 500.000 Dosen und maximal 804 Dosen pro Ärzt:in. Panter geht davon aus, dass sich in der ersten Runde maximal 2000 Ärzt:innen beteiligen. Sie sollen heute bis 12 Uhr in Apotheken bestellen.

Panter geht nicht davon aus, dass die Mitglieder oder Dienste nur über eine einzige Apotheke bestellen werden. „Aufgrund der teils vorhandenen Entfernungen der Dependancen tut es regional Not, dass vor Ort bestellt wird.“ Sinnvoll könnten Kooperationen von einzelnen Apotheken sein. Dies sei jedoch im Einzelfall abzustimmen. Die Belieferung mit den Vakzinen sei nicht zentral möglich. „Ich glaube nicht, dass alle Apotheken Betriebsärzt:innen beliefern werden.“

Nicht in jedem Fall haben Betriebsärzt:innen eine Apotheke vor Ort, die regulär für die Bereitstellung von Arzneimitteln und weiteren Produkten sorgt. In diesen Fällen soll Kontakt zu einer Apotheke vor Ort aufgenommen werden. Eine Herausforderung ist laut Panter, dass nicht abschätzbar sei, wie viele Angestellte sich letztlich im Betrieb gegen Covid-19 impfen lassen wollten. „Vielleicht sind einzelne Mitarbeiter:innen bereits geimpft, etwa weil sie Diabetiker sind und bereits eine Erstimpfung haben.“

Panter betont ein absolutes „No-Go“ bei der Belieferung der Betriebsärzt:innen durch Apotheken: „Mir ist zu Ohren gekommen, dass bereits mehrere Apotheken einen finanziellen Zuschlag für die Belieferung gefordert haben.“ Mitglieder:innen hätten sich fragend an den Präsidenten gewandt, ob dies vorgesehen sei. Als Grund hätten die Apotheker:innen auf den „großen Aufwand“ verwiesen. Die Vergütung der Apotheken für die Impfstoffbelieferung ist in der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelt. Damit soll der entstehende Aufwand, insbesondere für die Organisation und die bedarfsgerechte Bereitstellung, honoriert werden.

Die Wettbewerbszentrale beurteilt eine zusätzliche Aufwandsentschädigung kritisch: „Nach einer ersten Einschätzung gehe ich davon aus, dass hier die Preisbindung unterlaufen wird“, sagt Rechtsanwältin Christiane Köber. Der Gesetzgeber habe für die Belieferung mit Covid-19-Impfstoffen mit der CoronaImpfV eine Vergütung vorgesehen. Wenn Apotheker:innen zusätzlich eine Art „Servicegebühr“ verlangten, sei dies so, als ob für die Abgabe eines Rx-Arzneimittels eine zusätzliche Pauschale erhoben werde. Noch seien bei der Wettbewerbszentrale in diesem Zusammenhang keine Beschwerden eingegangen.

Der Bayerischer Apothekerverband (BAV) verweist auf den Gesetzgeber. Die Vergütung werde auf Bundesebene geregelt, sagt ein Verbandssprecher. „Das Verfahren der Abrechnung von Impfstoffen bei Lieferung an Betriebsärzte ist zum jetzigen Stand der Dinge noch nicht abschließend geklärt. Von daher können wir derzeit keine Einschätzung vornehmen. “ Beim Verband selbst seien bisher keine Fälle bekannt, bei denen Apotheker:innen eine zusätzliche Pauschale für die Belieferung von Betriebsärzt:innen forderten.

Laut dem Referentenentwurf erhalten die Inhaber:innen für die Belieferung der Betriebsärzt:innen 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche, 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche und 2,19 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe ab der 151. Durchstechflasche. Das Honorar sei gestaffelt, weil im Vergleich zu einer belieferten Arztpraxis Impfstoffdosen an Betriebsärzte in höherer Zahl abgegeben würden.

Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) beschloss am 17. Mai, dass ab dem 7. Juni auch die Betriebsärzt:innen und die Privatärzt:innen in die Impfkampagne einbezogen werden. Zur Umsetzung wird laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) derzeit die CoronaImpfV angepasst. Das genaue Verfahren bleibe zunächst abzuwarten, sagt ein Ministeriumssprecher. Vorgesehen ist, dass Apotheken mit einem Vorlauf von zwei Wochen die Bestellungen der Betriebs:ärztinnen entgegennehmen. Sie sollen die Aufträge zunächst per Fax oder E-Mail nur bei vier Großhändlern ordern. Auch die Firmenärzt:innen sollen sich anfangs auf Kürzungen einstellen.

 

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