Kammer warnt Mitglieder

„Frustgebühr“ für Zertifikate: Apotheken droht Abmahnung

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Berlin -

Apotheken erhalten für die Erstellung eines digitalen Impfzertifikats 6 Euro. Die Vergütung wurde vor knapp einem Monat abgesenkt. Die Berliner Apothekerkammer warnt jetzt davor, eine zusätzliche Vergütung von Kund:innen zu verlangen: „Entsprechende der Kammer zur Kenntnis gelangende Fälle würden zur Prüfung an die Wettbewerbszentrale übergeben.“

Von Geimpften für das Ausstellen digitaler Impfzertifikate eine zusätzliche Vergütung zu verlangen, sei nicht zulässig, stellt die Kammer klar. Die Vergütung, die die Apotheken für die Erstellung der digitalen Impfzertifikate erhalten, ist abschließend in Paragraph 9 Absatz 3 der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) geregelt.

Keine Apotheke ist gezwungen, den Service anzubieten: Die Apotheke habe die Wahl, die Nachweise zu diesen Bedingungen zu erstellen oder die Leistung nicht anzubieten. „Auch wenn der Frust vieler Apothekerinnen und Apotheker über die nachträgliche massive Kürzung der Vergütung von 18 euro auf 6 Euro verständlich ist, ist es nicht rechtmäßig, von Geimpften eine ‚Beteiligung‘ als Ausgleich für die Spahn’sche Kürzung zu verlangen.“

Die Sache habe auch eine wettbewerbsrechtliche Komponente. Die Wettbewerbszentrale ist in einem ähnlichen Fall, in dem von einer Apotheke für die Durchführung eines Bürgertests zusätzlich 20 Euro verlangt wurden, eingeschritten und mahnte die Apotheke ab. Diese Fallgestaltung sei auf den Sachverhalt der Erhebung einer zusätzlichen Vergütung für das Ausstellen digitaler Impfzertifikate übertragbar.

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