Wegen Gebühr abgemahnt

Apotheker verlangte 20 Euro für Bürgertests

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Berlin -

Über das Honorar für die Durchführung der Corona-„Bürgertests“ ist von Anfang an viel diskutiert worden. Die Apotheken kannten die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vollzogene Kürzung schon aus der Verteilaktion der FFP2-Masken. Doch eine Apotheke aus Hessen nahm die Sache selbst in die Hand und verlangte von den Kund:innen kurzerhand 20 Euro für die Durchführung. Nach Einschreiten der Wettbewerbszentrale knickte der Inhaber schnell ein.

Die Apotheke hatte auf ihrer Homepage informiert, dass ab sofort Corona-Schnelltests vor Ort dazu beitragen sollen, die Pandemie zu bekämpfen. Nasen- oder Rachenabstrich durch geschultes Personal, Testdauer 15 Minuten. Ein Termin ließ sich über das Kontaktformular buchen. Für den Test und die Bescheinigung sollten die Kund:innen insgesamt 20 Euro zahlen.

Die Wettbewerbszentrale schickte eine Abmahnung: Die Verbraucher:innen würden getäuscht, weil die sogenannten Bürgertests für sie kostenlos seien. Die Apotheke als beauftragtes und registriertes Testzentrum müsse gemäß Coronavirus-Testverordnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes abrechnen.

Sollte die Apotheke zusätzlich 20 Euro von ihren Kund:innen verlangen, sei dies ein Verstoß gegen die Testverordnung. Eine solche „Doppelabrechnung“ wäre laut Abmahnung auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), da sich die Apotheke einen unzulässigen finanziellen Vorteil verschaffen würde.

Die Wettbewerbszentrale drohte mit einem Prozess, doch dazu kam es nicht: Der Inhaber lenkte sofort ein und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab. Der Fall ist damit für die Wettbewerbszentrale abgeschlossen, weshalb um Verzicht auf namentliche Nennung der Apotheke gebeten wurde.

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