175.000 Euro zu Unrecht eingenommen

Abrechnungsbetrug: Strafbefehl gegen Apotheker verhängt

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Berlin -

Ein Apotheker aus Berlin und sein Komplize sollen per Rezeptbetrug unrechtmäßige Einnahmen in Höhe von über 175.000 Euro generiert haben – zum Nachteil gesetzlicher Krankenkassen. Insgesamt wurden 81 Fälle von der Staatsanwaltschaft Berlin angeklagt, von denen die Männer 64 gemeinschaftlich begangen haben sollen. Gegen den Apotheker wurde nun ein Strafbefehl verhängt.

Hinter der Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin verbirgt sich ein systematisches Betrugssystem im Gesundheitswesen. Im Zentrum stehen ein 48-jähriger Apotheker aus Berlin und sein 47-jähriger Komplize. Ihnen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum gewerbsmäßigen Betrug zum Nachteil gesetzlicher Krankenkassen begangen zu haben. Insgesamt wurden 81 Fälle angeklagt. In 64 Fällen sollen die beiden Männer gemeinschaftlich gehandelt haben.

Hochpreiser verschrieben

Der Mittäter soll im Auftrag des Apothekers einen Arzt aufgesucht haben. Diesen habe er dazu bewegt, Rezepte für 32 versicherte Personen auszustellen. Jedoch ohne dass die Patienten davon wussten oder eine medizinische Notwendigkeit bestand. Dabei sollen gezielt hochpreisige Medikamente, unter anderem zur Behandlung von chronischen Lungenerkrankungen (COPD), verschrieben worden sein.

Diese unberechtigten Verordnungen habe der Komplize dann absprachegemäß direkt in der Apotheke des Angeklagten eingelöst. Der Apotheker rechnete die Rezepte gegenüber den Krankenkassen ab und strich die Erstattungsbeträge ein, ohne die Medikamente jemals bestellt oder an Patienten ausgegeben zu haben. Auf diese Weise generierten die Beteiligten unrechtmäßige Einnahmen in Höhe von insgesamt 175.927,70 Euro.

Prozessualer Wendepunkt

Die Hauptverhandlung am Amtsgericht Tiergarten nahm in dieser Woche eine überraschende Wendung. Da ein Schöffe unentschuldigt fehlte, hätte der Prozess eigentlich neu angesetzt werden müssen. Um jedoch eine erneute, zeitintensive Beweisaufnahme zu vermeiden – insbesondere da der Apotheker die Taten gestanden hatte –, wechselte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft in das sogenannte Strafbefehlsverfahren (§ 408a StPO). Dies ermöglichte eine sofortige Entscheidung ohne weitere mündliche Verhandlung.

Entscheidung und Konsequenzen

Gegen den Apotheker wurde demnach eine Gesamtgeldstrafe von 500 Tagessätzen verhängt. Bei einer Tagessatzhöhe von 60 Euro ergibt dies eine Summe von 30.000 Euro. Aufgrund der überlangen Verfahrensdauer gelten jedoch 50 Tagessätze als bereits vollstreckt, sodass der Apotheker effektiv 27.000 Euro zahlen muss.

Hinzu kommt die angeordnete Einziehung von Wertersatz: Das Gericht verpflichtete den Apotheker, die Summe von 129.766,80 Euro zurückzuzahlen. Da er hierfür als Gesamtschuldner haftet, kann die Justiz diesen vollen Betrag bei ihm eintreiben, unabhängig davon, ob sein Komplize zahlungsfähig ist.

Verfahren gegen Arzt eingestellt

Das Verfahren des Arztes wurde bereits gegen eine Geldauflage von 20.000 Euro an gemeinnützige Organisationen eingestellt. Er gilt damit juristisch als nicht vorbestraft. Da der Komplize des Apothekers nicht zum Prozessauftakt erschien, wurde sein Verfahren abgetrennt. Er muss sich zu einem späteren Zeitpunkt separat verantworten.

Die Entscheidung gegen den Apotheker ist noch nicht rechtskräftig. Ihm steht eine zweiwöchige Einspruchsfrist offen, nach deren Ablauf der Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils entfaltet.

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