Neue Aufgabe für Apotheken

Impfzertifikate: 18 plus 6 Euro

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Berlin -

Lange hat die Politik das Thema Impfnachweis verschlafen, daher wird es für den Bund nun teuer. Während Ärzt:innen maximal sechs Euro abrechnen können, wenn sie das Zertifikat direkt bei der Impfung ausstellen, können für die nachträgliche Bestätigung 18 Euro abgerechnet werden. Das betrifft auch die Apotheken.

18 Euro einschließlich Umsatzsteuer können die Apotheken abrechnen. So sieht es der Referentenentwurf für die Novellierung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) vor. Dies gilt für die „nachträgliche erstmalige Erstellung eines Impfzertifikats“ genauso wie für die „Erstellung einer weiteren Ausfertigung [...] bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung“. Wird dagegen ein Impfzertifikat für eine Zweitimpfung „im Zusammenhang mit der Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Erstimpfung“ ausgestellt, beträgt die Vergütung sechs Euro einschließlich Umsatzsteuer.

Mindestens einmal pro Monat sollen die Apotheken eine Abrechnung erstellen, aus der sich die Anzahl der erstellten Impfzertifikate und der geltend gemachte Erstattungsbetrag ergibt. Die Angaben dürfen keinen Bezug zu den Personen aufweisen, für die die Impfzertifikate ausgestellt wurden.

Auch die Ärzte können 18 Euro abrechnen, sofern eine Impfung nachträglich bestätigt werden muss, die in einer anderen Praxis oder in einem Impfzentrum durchgeführt wurde. Ansonsten gibt es für das Ausstellen des Impfzertifikats direkt nach der Impfung 6 Euro; wenn dies „unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden“, sinkt der Betrag auf 2 Euro. Das gilt auch für die nachträgliche Bestätigung einer Impfung, die in der eigenen Praxis durchgeführt wurde.

 

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